Gastronomie leidet unter 17%-TVA

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Der 17-prozentige Mehrwerseuererhöhung für alkoholische Getränke macht vielen Gaststätten und Restaurants schwer zu schaffen.

Seit einem halben Jahr gilt der superreduzierte Mehrwertsteuersatz von 3 Prozent für alkoholische Getränke in der Gastronomie nicht mehr. Im Rahmen des Sparprogramms der Regierung wurde er durch einen 17-prozentigen TVA-Satz ersetzt, was sich in den Gaststätten und den Restaurants durch höhere Preise für Bier, Wein und Spirituosen ausdrückt.

Wir sprachen mit dem Generalsekretär des Gaststättenverbandes Horesca („Fédération nationale des hôteliers, restaurateurs et cafetiers du Grand-Duché de Luxembourg“), François Koepp, über die gestiegenen Preise.

Leerstehende Gaststätten

Zurzeit kommen bei den Gastronomen und Wirten die Mehrwertsteuerabrechnungen der ersten drei Monate des Jahres ins Haus geflattert. Ersten Rückmeldungen seiner Mitglieder zufolge, so Koepp, liegen die Abrechnungen bei „normalen“, mittleren Gaststätten um 2.200 bis 2.800 Euro höher als vor der TVA-Erhöhung. Die meisten Wirte haben nicht die gesamte Preiserhöhung, etwa auf dem Bier, an ihre Gäste weitergegeben, da diese nicht bereit seien, dies zu zahlen. Ausnahmen sind die wenigen Mode-Bistros, denen die höhere Mehrwertsteuer nicht viel anhaben kann. Auch die Brauereien, so François Koepp, würden inzwischen darüber klagen, dass sie kaum noch Mieter für ihre Gaststätten finden würden. So stünden rund 15 Gaststätten einer Brauerei aus dem Norden zurzeit leer.

Die neuen Regeln des „Code de la route“ (höhere Punkteverluste bei Alkoholkonsum und das Risiko, selbst bei Werten unter 0,5 Promille Punkte zu verlieren) würden den Gaststätten nicht wirklich weiterhelfen.

Auch in den Restaurants zeige die Mehrwertsteuererhöhung deutliche Auswirkungen.

So führte die Erhöhung von 3 auf 17 Prozent dazu, dass viele Weine über psychologische Grenzen (etwa von 30 Euro pro Flasche) beim Verkaufspreis gestiegen seien und demnach schlechter verkauft würden.

Konkurse eine Frage der Zeit

Erste Konkurse aufgrund der höheren Mehrwertsteuer sind für den Generalsekretär des Gaststättenverbandes nur noch eine Frage der Zeit.

Jetzt kamen die ersten TVA-Abrechnungen; bei manchen Wirten werde der Gerichtsvollzieher („Dierwiechter“) wohl demnach vor der Tür stehen, befürchtet der Gaststättenverband.

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