/ FMPO betreute 83 Frauen mit 111 Kindern
Die Konvention von Istanbul behandelt die Vorbeugung gegen und den Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.
Es ist ein juristisches Instrument, das zum Ziel hat, jedwede Gewalt gegen Frauen zu verhindern und eine echte Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern zu fördern, indem es auf verschiedenen Ebenen eingreift: Die Prävention und die juristische Verfolgung von Gewalttaten, der Schutz gegen alle Formen von Gewalt und der Einsatz von Schutz- und Hilfsmaßnahmen für die Opfer gehören hierzu.
Der Ministerrat des Europarates hat die entsprechende Konvention, die heute in Kraft tritt, am 7. April 2011 verabschiedet. Bislang haben 25 Länder die Konvention unterzeichnet, 11 haben sie bisher ratifiziert.
Luxemburg gehört zu den Unterzeichnern
2013, so geht weiter aus der Mitteilung hervor, hat die FMPO 83 Frauen mit ihren 111 Kindern aufgenommen und betreut. Die Mehrheit (74 Prozent) der Frauen waren Opfer von häuslicher Gewalt.
Weiter schreibt die Stiftung, es sei interessant, dass Artikel 56 besagter Konvention verlangt, dass Kinder, die Opfer oder Zeugen von häuslicher Gewalt geworden sind, spezifische Schutzmaßnahmen erhalten müssen, die das „höhere Interesse“ des Kindes berücksichtigen.
Die Stiftung „Maison de la porte ouverte“ ist ebenfalls der Ansicht, dass das Wohl der Kinder über jenem der Eltern zu stehen habe, so die Generaldirektorin der FMPO, Myriam Mersch-Zimmer, die hinzufügt, dass Kindern das Recht eingeräumt werden müsse, den Kontakt mit gewalttätigen Elternteilen ablehnen zu dürfen.
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