Es soll einfacher werden

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(Tageblatt-Archiv)

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Die Einbürgerung in Luxemburg will Justizminister Félix Braz vereinfachen. Jetzt stellte er das überarbeitete Nationalitätengesetz vor. Die Kontrollen werden aber schärfer.

Justizminister Félix Braz (Déi Gréng) hat am Donnerstagnachmittag die geplanten Änderungen im Nationalitätengesetz aus dem Jahr 2008 vorgestellt. Die Einbürgerung wird vereinfacht, die Kontrollen über den Hintergrund einer Person werden allerdings verschärft.

Hier die wichtigsten Punkte: Bei der Naturalisation (Einbürgerung) wird die Residenzklausel von sieben auf fünf Jahre herabgesetzt. Bei der Sprache wird in Zukunft für Verständnis und Sprechen A2 (Elementare Sprachanwendung/EU-Norm) eingeführt. Bislang galt hier für Verstehen B1 (Selbständige Sprachanwendung/EU-Norm) und Sprechen A2.

„Ehrenhaftigkeit“

Beim Sprachexamen müssen ausländische Bürger in Zukunft, falls sie keinen Abschluss machen wollen, einen Sprachkurs über zwei Jahre (100 Stunden) besuchen. Die Zivilkunde wird von bislang sechs auf 24 Stunden erhöht.

Bei der Einbürgerung wird in Zukunft die „Ehrenhaftigkeit“ (polizeiliches Führungszeugnis im Ausland) jetzt zweimal überprüft. Einmal auf der Gemeinde beim Antrag und sowie kurz vor der Unterschrift. Diese Prozedur kann zwischen sechs und acht Monaten dauern.

Kontrolle

In den Gemeinden wird wieder die sogenannte „option“ eingeführt. Sie war nach der Reform 2008 abgeschafft worden. Sie gilt als der „einfachere Weg“, um an einen Luxemburger Pass zu kommen. Dabei läuft die Einbürgerung über die Gemeinde. Das Ministerium kontrolliert lediglich den Vorgang.

Unter der Regel „option“ muss man als Ausländer nach einer Heirat in Luxemburg mindestens drei Jahre im Land leben und über Grundkenntnisse in einer der drei offiziellen Sprachen verfügen. Hat man sieben Jahre die Schule besucht, kann man ebenfalls einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Außnahmen werden gemacht, wird man vom Saat rekrutiert (Armee). Hier muss ein Vertrag mit einer Mindesdauer von 36 Monaten vorliegen.

„Droit du Sol“

Auch beim „droi du sol“ (Geburtsortprinzip) gibt es Änderungen. Unter anderem ausländische Kinder, die hier zu Welt kamen und ein Jahr gelebt haben, können einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Dies gilt ab dem 12 Lebensjahr. Mit dem 18. Geburtstag wird man automatisch Luxemburger.

Vor der Pressekonferenz hatte sich der Justizminister mit den Oppositionsparteien getroffen. Er will mit „voller Transparenz“ das neue Gesetz auf den Weg bringen. In 14 Tagen will man sich wiedersehen und über „kritische Punkte“ reden.

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