Die Terror-Angst des Fernand K.

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Ein Gotteskrieger ruft Muslime in Luxemburg zum "Heiligen Krieg" auf. Die ADR hat ein Problem mit der Veröffentlichung des Videos und will von der Regierung mehr wissen. Die Antworten sind mager.

Knapp und sehr oberflächlich antwortet die Regierung auf eine parlamentarische Anfrage des ADR-Politikers Fernand Kartheiser. Es geht um ein Propaganda-Video eines Top-Islamist. Der Gotteskrieger ruft darin seine Ahänger, unter anderem in Luxemburg, zum „Heiligen Krieg“ auf. Tageblatt.lu hatte das Video am 20 Oktober veröffentlicht.

Kartheiser wollte in einer Dringlichkeitsfrage am 21. Oktober von Premierminister Xavier Bettel wissen, ob die Sicherheitsbehörden in Luxemburg von dem Video wissen, wie sie darauf reagieren und ob man in Zukunft solche Veröffentlichungen in der luxemburgischen Presse nicht lieber verbieten sollte, trotz Pressefreiheit.

UN-Resolution 2178

Die Regierung ließ sich einen Monat Zeit und antwortete am Dienstag. Dem Geheimdienst (SRE) ist das Video bekannt, heißt es. Die Terrorexperten im Dienst sprechen von einer „Verherrlichung“. Das Video wurde kurz nach dem Polizeinsatz von Toulouse 2012 gedreht. (Dort hatte die Polizei einen jungen Mann erschossen. Der 24-jährige Merah hatte zuvor sieben Menschen umgebracht – darunter drei Kinder).

Die Luxemburger Regierung beruft sich bei ihrer Arbeit im Bereich Gotteskrieger auf die Resolution 2178 des UN-Sicherheitsrates. Die unterzeichneten Staaten, darunter Luxemburg, sollen laut dieser Resolution alles unternehmen, damit Extremisten aus ihren Ländern nicht in die Krisengebiete reisen können. Es geht dabei um IS, Al-Nusra-Front, Al-Qaida und deren Splittergruppen und Unterorganisationen.

Produktion verboten

Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des „Haut-Commissariat à la protection nationale“ (HCPN) sei damit befasst. Dabei werden „Pisten“ unter anderem gegen die „brutale Radikalisierung“ ausgearbeitet. Die Regierung helfe auch inensiv bei den Überlegungen private Internetprovider auf das Thema Dschihad-Meldungen zu sensibilisieren.

Die Regierung weist gleichzeitig in der parlamentarischen Antwort darauf hin, dass eine Produktion und Ausstrahlung eines solchen Videos gegen das Strafgesetzbuch hier in Luxemburg verstößt. Das kürzlich auf Tageblatt.lu veröffentlichte Video falle aber nicht darunter. Die Presse informiere hier über ein „leider reales Phänomen“, heißt es abschließend.