Die Asphaltfabrik ist rechtens

Die Asphaltfabrik ist rechtens
(Isabella Finzi)

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Gegen den Bau einer Asphaltfabrik in der Industriezone „Monkeler“ waren beide Gemeinden bekanntlich vor Gericht gezogen. Am 25. Juni wurde der wohl letzte Einspruch zurückgewiesen.

Anfang 2014 erteilte die Gemeinde Schifflingen die Baugenehmigung für den Bau einer Asphaltfabrik in der Industriezone „Monkeler“. Im Februar dann erfolgte das grüne Licht des Nachhaltigkeitsministeriums. Im März aber wurden weit mehr als 1.000 Unterschriften seitens der Bürger gesammelt, um gegen die Asphaltfabrik zu protestieren. Befürchtet wird vor allem die Lärm- und Geruchsbelästigung. Die Gemeinden Esch, Schifflingen und Monnerich reichten Ende März Berufung vor dem Verwaltungsgericht gegen die Betriebsgenehmigung ein. Trotzdem begann die Betreiberfirma Lisé et Fils mit den Bauarbeiten.

In erster Instanz bekam die Betreiberfirma Recht. Der Kampf ging in die nächste Runde, vor die „Cour administrative“, wo die Gemeinden Einspruch gegen das vorherige Urteil des Verwaltungsgerichts einlegten. „Dies mit den gleichen Argumenten wie die erste Instanz“, so der Schifflinger Bürgermeister Roland Schreiner in der Gemeinderatssitzung vom Freitag. Die Richter wiesen den Einspruch aber ab. „Man muss wohl festhalten, dass unsere Möglichkeiten nun ausgeschöpft sind“, so Schreiner am Freitag. Mit einem Anwalt und der Escher Gemeinde zusammen werde man aber das Urteil noch genau analysieren.

In einer kleinen Bilanz hob Schreiner hervor, dass der lokale Widerstand wenigstens zusätzliche Auflagen in die Betriebsgenehmigung gebracht hätte, und dass v.a. aus Schifflinger Sicht „ein anderer Standort gewählt werden musste. Die erste Alternative hätte definitiv zu nahe an Wohnungen und auch einer Crèche in Schifflingen gelegen.“

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