Der Staat regelt, der Markt entscheidet

Der Staat regelt, der Markt entscheidet
(Editpress/Robert Schneider)

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Das Gesetz über die Geschäftsmieten soll reformiert werden. Eine gesetzliche Begrenzung ist jedoch nicht vorgesehen.

Die Meldung hatte vor knapp zwei Jahren für Aufregung gesorgt: Gleich mehrere Läden für Luxusartikel in der hauptstädtischen Grand-Rue hatten Konkurs angemeldet. Die Pleitewelle hatte erneut die Diskussion um hohe Geschäftsmieten vor allem in der Hauptstadt angefacht. Sie würden es Firmengründern fast unmöglich machen, ein Geschäft zu eröffnen, so die immer wieder erhobene Klage von Geschäftsleuten und Interessenverbänden. Die Folge wäre eine Übernahme von Geschäftsflächen durch große internationale Gruppen.

Die angekündigte Reform des Gesetzes über Geschäftsmieten gestaltete sich jedoch als schwieriger als erwartet. Zwar deponierte die damalige CSV-LSAP-Regierung ein Gesetzprojekt, verabschiedet wurde es jedoch nicht. Unter anderem hatten die Interessenverbände kritisiert, der Entwurf sei nicht mit ihnen besprochen worden.

Die aktuelle Regierung hat nachgelegt, den alten Entwurf überarbeitet und am Montag vorgestellt. Das Projekt sei um ein Gleichgewicht zwischen Mieter und Besitzer/Vermieter bemüht, so Staatssekretärin Francine Closener (LSAP). So werden dem Mieter größere Sicherheiten geboten, insbesondere was die Vertragsdauer anbelangt. Abgeschafft wird das sogenannte „pas-de-porte“, quasi ein Eintrittsgeld, das der Mieter seinem Vermieter entrichten muss, damit es überhaupt zum eigentlichen Vertragsabschluss kommen kann.

Mieten, weitervermieten…

Verschärft werden die Klauseln zum Weitervermieten von Geschäftsräumlichkeiten. Oftmals vermietet der erste Mieter die Verkaufsflächen an einen nächsten Mieter weiter. Dem Gesetzentwurf zufolge kann sich der Immobilienbesitzer gleich mit dem Untermieter verständigen. Der Erstmieter wäre damit ausgebootet. Ausgenommen von der Regel sind jedoch die Brauereien und Tankstellen. Insbesondre die Brauereien greifen auf Untermieter als Betreiber von Gaststätten zurück.

Trotz verschärfter gesetzlicher Bestimmungen scheut die Regierung sich, Obergrenzen für Geschäftsmieten festzulegen. Der Markt soll es demnach richten. Eine Erklärung könnte sein, dass die Behörden keinen Überblick über die tatsächliche Situation bei den Geschäftsmieten haben. Es fehle an genauen Zahlen, so Staatssekretärin Closener. Klar sei jedoch, dass Luxemburg günstiger sei als etwa Paris, Brüssel oder London. Man befinde sich in derselben Städtekategorie wie Basel, Zürich, Köln, München und Düsseldorf.

In Paris und New York seien die Mieten für vergleichbare Geschäftslokale 10 bis 30 Mal höher, hatte Closener im März dieses Jahres in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage gesagt. Die Forderung nach einer Begrenzung der Geschäftsmieten war bereits damals unter Hinweis unter anderem auf verfassungsrechtliche Gründe zurückgewiesen worden.

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