CSL: Ungerecht und falsch berechnet

CSL: Ungerecht und falsch berechnet

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Die Schüler und Studenten bekommen gewichtige Unterstützung. Auch die Berufskammer der Beschäftigten (CSL) lehnt das Projekt zur Reform der Studienbeihilfen ab. Die Schüler wollen am Freitag streiken.

Unterm Strich werden die Schüler mit der geplanten Neuregelung der Studienbeihilfen weniger Geld haben als vor der Abschaffung des Kindergelds für junge Menschen im Jahr 2010. Diese Schlussfolgerung zieht die Berufskammer der Beschäftigten CSL. Sie lehnt das Gesetzprojekt zur Reform der Studienbeihilfen daher ab.

Das Projekt sieht eine reduzierte Basis-Beihilfe in Höhe von 2000 Euro vor. Das reicht nicht, hieß es bei der CSL am Donnerstag. Sie müsste auf mindestens 4.500 Euro angehoben werden. Als ungerecht wird die sogenannte Mobilitätsbörse in Höhe von 2.000 Euro bezeichnet, die nur für Auslandsstudenten zählt. Ein Schüler, der in Metz wohnt, aber in Paris studiert, würde dabei leer ausgehen, während ein Student aus Luxemburg mit einem Studienplatz in Trier diese 2000 Euro bekommen würde.

Der dritte Teil der Studienbörse von maximal 2.500 Euro wird nach sozialen Kriterien vergeben. Grundlage ist das Einkommen der Eltern. Davon hängt die Höhe des staatlich gezahlten Betrags ab. Verdienen die Eltern mehr als 4,5 Mal den Mindestlohn gibt es nichts. Laut Regierung würden die Eltern eines Drittels der Schüler weniger als zweimal den Mindestlohn verdienen. Diese Berechnung sei falsch, so die CSL am Donnerstag.

Sparen auf Kosten der Studenten

Mit dem neuen Gesetz wolle die Regierung Ausgaben auf Kosten der Studenten sparen, wirft CSL-Präsident Jean-Claude Reding der Regierung vor. Die CSL sei mit den streikenden Schülerinnen und Schüler am Freitag solidarisch, so Reding, der die Eltern aufrief, sich dem Protest ihrer Kinder anzuschließen.

Mit dem neuen Gesetz erhofft sich die Regierung substanzielle Ersparnisse. Die Reform ist eine Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs, der das alte Biltgen-Gesetz als Verstoß gegen europäisches Recht betrachtet hatte, da es die Kinder von Grenzgängern benachteilige. Statt der vorgesehenen 88 Millionen Euro gab der Staat im vergangenen Jahr 178 Millionen Euro aus. Mit der Neuregelung sollen die Ausgaben auf knapp 109 Millionen Euro begrenzt werden.

Das Gesetzprojekt sieht neben der Börse auch ein zinsvergünstigtes Darlehen in Höhe von 6.500 Euro jährlich vor. Die jährliche Börse setzt sich ihrerseits aus dem Basisbetrag von 2000 Euro, der Mobilitätsbörse von 2000 Euro und der nach sozialen Kriterien gestaffelten Sozialbörse von maximal 2.500 Euro zusammen. Hinzu kommt noch ein Zuschuss bis 3.7000 Euro für Einschreibegebühren, zur Hälfte als Darlehen. Für Härtefälle sind weitere 1000 Euro vorgesehen.