Alles korrekt 2013

Alles korrekt 2013
(dpa/Symbolbild)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die "Cour des comptes" hat keine gravierenden Unregelmäßigkeiten bei der Parteienfinanzierung für das Jahr 2013 festgestellt.

Die Parteienfinanzierung ist seit 2007 gesetzlich geregelt. U.a. sind seither anonyme Spenden verboten. Sämtliche Zuwendungen müssen exakt aufgelistet werden. Die staatlichen Zuwendungen, die aufgrund der Ergebnisse bei den letzten Wahlen berechnet werden, dürfen 75 Prozent der Eigeneinnahmen nicht übersteigen. 2012 war die DP mit 74,75 Prozent nur knapp an dieser Quote vorbeigeschrammt.

Geld vom Staat

2013, dem Wahljahr, erhielten die Parteien folgende Summen vom Staat:

CSV: 831.990 Euro
LSAP: 521.355 Euro
DP: 448.695 Euro
„déi gréng“: 379.110 Euro
ADR: 229.889 Euro
„déi Lénk“: 132.737 Euro

2013 war das Jahr der vorgezogenen Parlamentswahlen. Die Kampagne war zwar relativ kurz, aber die Parteien hatten, wie in Wahljahren üblich, eifrig Geld gesammelt. Die staatliche Finanzierung lag deshalb, bezogen auf die Eigenmittel bei allen Parteien, deutlich im „grünen Bereich“, bei „déi Lénk“ mit 33 Prozent sogar deutlich. Die Budgetkontrollkommission hatte denn auch keine Probleme mit dem Bericht des Rechnungshofs, wie Präsidentin Diane Adehm (CSV) nach der Sitzung gegenüber dem Tageblatt erklärte.

Selektives Sparen?

Im Schnellverfahren wurde auch das Gutachten der „Cour des comptes“ zum Ausbau des „Centre pénitentiaire“ in Givenich abgehakt. Die vorgesehenen Kredite wurden am Ende sogar etwas unterschritten.

Diskussionen gab es in der Budgetkontrollkommission darüber, dass auf Beschluss des zuständigen Ressortministers die Entschädigungen für die Mitglieder des „Conseil disciplinaire“ in der „Force publique“ nicht gekürzt werden sollen. „Wir fordern in einem Brief an den Premierminister Erklärungen zu dieser selektiven Anwendung einer beschlossenen Sparmaßnahme der Regierung“, bemerkt Diane Adehm nach der Sitzung. Das Reglement (das Teil des sogenannten „Zukunftspak“ ist) sehe klar eine 25-prozentige Kürzung der Entschädigung von Mitgliedern in Examenskommissionen vor, die beigefügte Liste sei nicht einschränkend.