Alles auf einem Platz

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(Tageblatt-Archiv)

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Die Regierung hat am Mittwoch dem Projekt für den Bau eines nationalen Interventions- und Rettungszentrums auf dem Bann Gasperich zugestimmt.

Das neue Zentrum ist das zentrale Element dieser Reform, die alle Hilfsdienste unter einem Dach als öffentlich-rechtliche Struktur zusammenschliessen soll. Auf dem Gaspericher Bann werden an einem Ort die Kaserne der Berufsfeuerwehr der Stadt Luxemburg, die Direktion der Rettungsdienste, die Notruf-Zentrale (der neue CSU-112), die “ École nationale der Protection civile“ und die “ École nationale des Services d‘Incendie et de sauvetage“ einen gemeinsamen Standort finden.

Das Projekt wird in zwei Zonen unterteilt. In Zone I kommen die Kaserne der Berufsfeuerwehr der Stadt Luxemburg, die Direktion der Rettungsdienste, der neue CSU-112 und das „Institut national de formation de services de secours“ angesiedelt. Bauherrin für diesen Bereich ist die Stadt Luxemburg. Sie wird die Arbeiten vorfinanzieren. An den geschätzten Baukosten von 130 Millionen Euro wird sich der Staat entsprechend einer bereits unterzeichneten Konvention mit 44,84% beteiligen, die Stadt Luxemburg übernimmt den Rest.

Mehr für Gemeinden

In Zone II wird das gesamte technische Plateau untergebracht, mit allen Installationen und Einrichtungen die zum Training und zur praktischen Ausbildung der beruflichen und der freiwilligen Helfer benötigt werden. Hier trägt der Staat als Bauherr die integralen Kosten. Neues auch im Bereich der Justiz. Bei der Rekrutierung von zukünftigen Magistraten werden die Zulassungsbedingungen zum Einstellungsexamen leichter gemacht. In Zukunft soll eine einjährige justizielle oder notarielle Stagezeit zur Teilnahme ausreichen.

Sollte über den Weg des Examens nicht genügend Kandidaten gefunden werden, kann die Einstellungskommission über den Weg von Dosiers rekrutieren. Die provisorische Einstellungszeit für die „attachés de justice“ wird von 18 auf 12 Monate herabgesetzt und die Ausbildung entsprechend angepasst. Die Regierung hat auch beschlossen, die staatliche Beteiligung an dem Bau, dem Erwerb oder der Renovierung von Häusern durch Gemeinden oder Gemeindesyndikate von 70 auf 75 Prozent anzuheben. Damit sollen die Gemeinden teilweise dafür entschädigt werden, dass sie keinen Anteil an der für 1. Januar 2015 vorgesehenen Erhöhung der Mehrwertsteuer bekommen sollen.

Die Wohnungen müssen aber einkommensschwachen oder kinderreichen Familien, Behinderte oder älteren Menschen vorbehalten bleiben. Schlussendlich hat die Reguierung gestern auch zurückbehalten, dass unverheiratet zusammelebende Eltern mit gemeinsamen Kinder eine Vergütung auf der Einkommessteuer beantragen können.