Abrechnung vor Gericht: Der Luxleaks-Prozess

Abrechnung vor Gericht: Der Luxleaks-Prozess
(Fabrizio Pizzolante)

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Am Dienstag ist es soweit. Die Enthüller von "LuxLeaks" stehen vor Gericht. Damit Sie wissen, um was es geht, präsentieren wir hier noch einmal ein Überblick über die Affäre.

Sie haben die Finanzwelt erschüttert. Auch die europäische Politik. Am Dienstag wird den drei Schlüsselfiguren der „Luxleaks“-Veröffentlichungen über legale, aber sehr fragwürdige Steuerdeals vor allem für Großkonzerne die Rechnung präsentiert. Vor drei Richtern des Luxemburger Bezirksgerichts müssen sich zwei ehemalige Mitarbeiter der Steuerberatungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC) als Hinweisgeber (Whistleblower) sowie der französische Journalist Edouard Perrin verantworten. Ihre Anwälte haben kalkuliert: Schlimmstenfalls drohen zehn Jahre Haft.

Die Ex-PwC-Leute werden des Diebstahls, des illegalen Zugriffs auf ein Computersystem, der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen, des Bruchs der beruflichen Schweigepflicht und des Besitzes gestohlener Dokumente beschuldigt. Perrin ist als Komplize und Anstifter angeklagt. Die Anklage Perrins bezieht sich auf den zweiten, weniger wichtigen PwC-Angestellten. Allerdings ist unbestritten, dass der Journalist viele Steuerunterlagen von Antoine Deltour bekam, der von 2008 bis 2010 für PwC arbeitete und jetzt eine Art Hauptangeklagter neben Perrin ist.

Verschiebung von Geld

28 000 Seiten waren es – über die Steuerdeals von 340 Firmen in Luxemburg. Darunter die ganz großen Namen des globalen Geldadels – von Amazon und Deutsche Bank über Disney, FedEx, Ikea und Pepsi bis zu Skype. Das System funktionierte durch die Verschiebung von Geld – vor allem Kredite und Zinszahlungen – innerhalb von Unternehmen, bis kaum noch ein steuerpflichtiger Gewinn übrig blieb, der mit dem Regelsatz von 29 Prozent besteuert werden konnte.

Die Tatsache, dass „geistiges Eigentum“ seit 2008 in Luxemburg zu 80 Prozent steuerfrei ist, sorgte für besonders viel und sehr teures geistiges Eigentum der Riesenkonzerne im zweitkleinsten Staat der EU. Vor allem aber lockte die großen internationalen Konzerne, dass sie nicht etwa wie Hinz und Kunz nach einer Art Steuertabelle behandelt wurden. Tatsächlich entschied meist ein einziger Finanzbeamter mit großem Ermessensspielraum nach Verhandlungen mit den Finanzexperten der Konzerne per Steuervorbescheid („Tax Ruling“) über die Höhe der Steuer – und damit über Hunderte Milliarden Euro.

Erste Berichte 2012

Perrin hatte 2012 erstmals darüber berichtet, ohne dass dies allzu viel Staub aufgewirbelt hatte. Als das Internationale Consortium Investigativer Journalisten (ICIJ) im November 2014 die Dokumente veröffentlichte, war das Echo hingegen gewaltig.
Der gerade ins Amt des EU-Kommissionspräsidenten berufene Jean-Claude Juncker – als einstiger Finanz- und Premierminister Luxemburgs sachkundiger als die meisten anderen Politiker in diesen Fragen – geriet ins Zentrum der Kritik: „Das Steuerrecht wurde immer eingehalten und mir ist keine illegale Praxis bekannt“, sagte er und fügte hinzu: „Es ist keine luxemburgische Besonderheit.“

In der Tat: Denn Luxemburg, wo alleine in einem unscheinbaren Bürohaus in der Rue Guillaume Kroll Nummer 5 nicht weniger als 1600 Firmen ihren offiziellen Sitz haben, befand sich in Gesellschaft anderer EU-Staaten, vor allem der Niederlande, Großbritanniens und Irlands. Auch sie waren beim Wettlauf um besonders günstige Steuerkonditionen immer vorne dabei. Und auch der Franzose Deltour selbst sagt, was er enthüllt habe, sei „nichts Illegales, nur etwas Unmoralisches“ gewesen.
Die „Luxleaks“-Enthüllungen bewirkten Einiges. Ein Misstrauensvotum gegen Juncker im Europaparlament scheiterte, aber die von ihm geführte EU-Kommission begann, mit Hilfe des Wettbewerbs- und Beihilferechts gegen „aggressive Steuervermeidung“ vorzugehen.

Nicht länger ein Kavaliersdelikt

Steuerdaten von Unternehmen sollen zwischen den EU-Staaten ausgetauscht werden. Und angesichts des noch größeren Datenlecks der „Panama Papiere“ will die Brüsseler Behörde die Daten der ganz Großen sogar öffentlich machen. Steuervermeidung ist nicht länger ein Kavaliersdelikt.
Sechs Verhandlungstage seien bis zum 4. Mai für den Prozess vorgesehen, sagt der Sprecher der luxemburgischen Justiz, Henri Eippers. Zunächst kommt die Beweisaufnahme, erst später werden die Angeklagten befragt. Das Urteil wird dann einige Wochen oder Monate später gesprochen.

Mittlerweile haben schon zahlreiche Personen den drei ihre Unterstützung zugesprochen. Verschiedene politische Fraktionen, wie die Piratenpartei oder „déi Lénk“, haben erklärt, die „Whistleblower“ sollten geschützt werden. Auch Politiker, die auf der europäischen Bühne bekannt sind, haben ihre Unterstützung ausgesprochen. Hier beispielsweise der französische Politiker Jean-Luc Mélonchon, über den Kurznachrichtendienst Twitter.