6. Urlaubswoche soll Gesetz werden

6. Urlaubswoche soll Gesetz werden
(Fabrizio Pizzolante)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Ab Ende Dezember muss über die Regelung der Arbeitszeiten in Luxemburg neu verhandelt werden. Der OGBL will die Gelegenheit nutzen, um das bestehende Modell der heutigen Realität der Arbeitswelt anzupassen.

Die Arbeitszeitorganisationspläne sollen überarbeitet und neue Elemente wie die gesetzliche sechste Urlaubswoche oder Arbeitszeitkonten eingeführt werden.

Die Qualität der Arbeit heute ist eine andere als im Jahr 1998, als das Gesetz zur Einführung des „Plan d’action national en faveur de l’emploi“, auch PAN-Gesetz genannt, gestimmt wurde. Der technologische Fortschritt brachte schnellere Produktionsabläufe, die wiederum mehr Effizienz und Produktivität bewirkten.

Stress und Belastung

Diese Intensivierung der Arbeitswelt hat Folgen. Immer weniger Menschen arbeiten zu festen Arbeitszeiten, die Verantwortung der Mitarbeiter wächst, der Leistungsdruck steigt, unbezahlte Überstunden nehmen zu, Beruf und Privatleben vermischen sich. Stress und Belastung machen immer mehr Arbeitnehmer krank, immer weniger erreichen das normale Pensionsalter. Während die einen durch die Produktivitätssteigerung überbelastet werden, steigt parallel hierzu auch die Arbeitslosigkeit.

Dies im Wesentlichen die Analyse des OGBL. Für die größte Gewerkschaft des Landes ist eine intelligente Neuregelung der Arbeitszeiten das geeignete Mittel, diesen Trend umzukehren. Ab Ende Dezember, wenn im Rahmen von Neuverhandlungen über einige Elemente des PAN-Gesetzes, darunter die Arbeitszeit, geredet werden soll, wird Letztere für den OGBL daher im Mittelpunkt stehen.

„Plan d’organisation du travail“

Vorrangig wird es dabei um den POT gehen, den „Plan d’organisation du travail“, wie Nico Clement vom OGBL am Dienstag gegenüber der Presse erläuterte. Die Arbeitsorganisationspläne (POT) legen im Normalfall die Arbeitspläne der Mitarbeiter für eine Referenzperiode von vier Wochen fest. Im Normalfall, denn ein POT kann auch über mehr als vier Wochen gehen. Zudem hat das Ministerium einzelnen Branchen ohne Kollektivvertrag Referenzperioden von bis zu einem Jahr zugestanden.

Die POT-Regelung sei zu vage, beklagt Clement. Oft würden von Mitarbeitern mehr Stunden gearbeitet als im Arbeitsplan vorgesehen sind. Diese würden dann im nächsten Plan quasi verrechnet. Der OGBL fordert nun, dass solche Stunden künftig als Überstunden zu gelten haben. Weiter sollen längere Referenzperioden in Zukunft nur mehr im Rahmen von Kollektivvertragsverhandlungen eingeführt werden können, statt auf ministeriellen Beschluss hin. Und in Betrieben mit längeren Referenzperioden soll vor allen Dingen auch über eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit verhandelt werden können. Denn seinerzeit, 1998, sei der POT als Einstieg in die Verkürzung der Arbeitszeit gepriesen worden, so Nico Clement. Viel erfolgt sei auf dieser Ebene aber nicht.

Gleitende Arbeitszeit

Auch die gleitende Arbeitszeit („horaire mobile“) muss laut OGBL neu geregelt werden. Zudem soll ein Sozialurlaub eingeführt werden, für den Fall, dass ein Mitarbeiter mit einer sozial schwierigen Situation konfrontiert wird. Auch über Arbeitszeitkonten will man reden. Bei diesem Modell, das in Australien seit langem funktioniert und in Deutschland ansatzweise diskutiert wird, kann ein Mitarbeiter sämtliche legale Möglichkeiten zu mehr Arbeit nutzen. Die so auf einem Konto gesammelten Stunden können dann alle zusammen z.B. für einen längeren Urlaub genutzt werden.

Als allererste Maßnahme aber verlangt der OGBL die Einführung einer sechsten Urlaubswoche durch ein Gesetz. Viele Betriebe in Luxemburg haben bereits eine solche sechste Woche durch die Kollektivvertragsverhandlungen. Nun soll dies Gesetz werden, so der OGBL.