13 Betriebe hatten beim Konjunkturkomitee einen Antrag auf Kurzarbeit im Februar eingereicht. Das waren 9 weniger als im Vormonat. Alle 13 wurden genehmigt, so das Konjunkturkomitee am Mittwoch. Von den 1.248 Beschäftigten werden je nach Auftragslage bis zu 692 Personen kurzarbeiten können. Im Monat Februar beantragten 9 Betriebe
Für die Betroffenen Arbeitnehmer bedeutet die kürzere Arbeitszeit Lohnverluste. Sie erhalten für die nicht gearbeiteten Stunden nur 80 Prozent des Normallohns. Der Staat übernimmt die Rückerstattung der Lohnkosten bei Kurzarbeit.
Wenn alle betroffenen Unternehmen zu 100 Prozent von der Kurzarbeit profitieren wird dies den Fonds pour l’emploi 770.000 Euro kosten, wird in der Mitteilung des Konjunkturkomitees betont.
Das nächste Treffen des Komitees ist auf den 24. Februar 2015 festgelegt.
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