„Ja“ zum PAG von Mamer nicht rechtens

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Das Verwaltungsgericht annuliert die Zustimmung des ehemaligen Innenministers zum allgemeinen Bebauungsplan (PAG) von Mamer. Die Entscheidung hat aber nichts mit der Affäre um das Baugelände von député-maire Gilles Roth zu tun.

Laut „100komma7“ hat das Verwaltungsgericht in Luxemburg vor drei Tagen die Entscheidung des Innenministeriums über den allgemeinen Bebauungsplan (PAG) von Mamer annuliert. Als Grund soll dem Radiosender zufolge ein Formfehler des ehemaligen Innenministers Jean-Marie Halsdorf angegeben worden sein. Als der Minister am 22. Oktober 2013 den Plan guthieß hätte er seine Entscheidung begründen müssen, was er aber nicht tat, heißt es. Kritik wird auch am aktuellen Innenminister Dan Kersch (LSAP) geübt. Er hätte Position in der Sache ergreifen müssen, so das Gericht.

Vier Bürger und ein Immobilienfonds hatten im Januar gegen den PAG getrennte Klagen eingereicht. Sie bekamen nun teilweise Recht. Einige Entscheidungen der Gemeinde wurden rückgängig gemacht. So muss die Gemeinde laut „100komma7“ ein 7 Hektar großes Gelände das dem Immobilienfonds gehört in den Bauperimeter integrieren. Ein Ausschluss hätte keine legale Basis, so das Gericht. Bei anderen Grundstücken wurde die Aufnahme in den PAG aber abgelehnt.

Die betroffenen Parteien haben nun 40 Tage Zeit, um gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Kein Zusammenhang

Die Gerichtsurteil hat aber nichts mit der Affäre um das Gelände hinter dem Wohnhaus von Bürgermeister Gilles Roth (CSV) zu tun, wird auf „100komma7“ betont. Vor den Parlamentswahlen 2013 war dem député-maire vorgeworfen worden die Eintragung des besagten Geländes in den allgemeinen Bebauungsplan (PAG) der Gemeinde verhindert zu haben, um aus seinem Haus die freie Sicht zu bewahren. Im November schlug Roth aber vor, durch eine Änderung des Teilbebauungsplans (PAP) das Gelände längs der Henri-Kirpach-Straße, das als Grünzone ausgewiesen ist und somit nicht bebaubar ist, in den PAG einzugliedern.

Am 4. Dezember ist es auf Anordnung des Untersuchungsrichters im Zusammenhang mit der Roth-Affäre zu einer Hausdurchsuchung im Rathaus von Mamer und im Innenministerium gekommen. Es wurden verschiedene Dokumente, wie der Allgemeine Bebauungsplan der Gemeinde (PAG) und die darin eingetragenen Grundstücke beschlagnahmt. Die Ermittlungen laufen noch.