KOMMENTAR: Verkehrssicherheit wird verbessert

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die Regierung hat einige Änderungen der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Allerdings muss der Staatsrat noch grünes Licht geben, bevor diese in Kraft treten können.

Die Regierung hat einige Änderungen der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Allerdings muss der Staatsrat noch grünes Licht geben, bevor diese in Kraft treten können.

Luxemburg – Nach dem Gesetzesvorschlag der Regierung, der bereits von der Verkehrskommission gutgeheißen wurde, wird die Gültigkeit der Führerscheine der Kategorien A (Motorräder), B (Automobile), B und E (Automobile mit Anhänger) und F (Traktoren) vom 50. auf das 60. Lebensjahr erhöht. Das Gleiche gilt für die Unterkategorien A1, A2, A3. Diese Maßnahme sei angesichts der gestiegenen Lebenserwartung und der besseren Gesundheit, auch älterer Fahrer, sinnvoll geworden, so das Transportministerium in einem Kommuniqué.
Die Handy-Benutzung mit Ohrstecker soll dann ebenfalls während der Fahrt erlaubt sein sowie die Benutzung von Navigationsgeräten, solange sie nicht die Sicht des Fahrers behindern.
Mit den Änderungen der Straßenverkehrsordnung sollen auch motorisierte Fahrzeuge verboten werden, die fast ausschließlich zu Werbezwecken unterwegs sind.
Diese trügen nur zur Luftverschmutzung und zu mehr Verkehr bei, so das Transportministerium weiter. Allerdings soll es bei sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen Ausnahmeregelungen geben.

20 km/h in beruhigten Zonen

Die Führerscheine der Klassen C1 und C1+E sollen ab dem 65. Lebensjahr jährlich verlängert werden können, solange es der Gesundheitszustand der Fahrer erlaubt.
Der Fahrunterricht für die Klassen F, A1, A2 und A3 kann bereits vor dem 16. Lebensjahr gemacht werden. Allerdings dürfen die Jugendlichen dann noch nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
Außerdem müssen nach Inkrafttreten der neuen Dispositionen Pkw- und Lkw-Fahrer einen Mindestsicherheitsabstand einhalten, der zwei Sekunden zwischen zwei Fahrzeugen beträgt.
Auch sollen Fahrer in Zukunft verpflichtet sein, so viel Kraftstoff im Tank zu haben, dass sie in jedem Fall bis zur nächsten Tankstelle kommen. Um die sogenannte „Mobilité douce“ zu fördern, wird in den „Zones de rencontre“ die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h eingeführt. Außerdem sollen Fußgänger dort prinzipiell Vorrang haben.