Keine gesundheitlichen Risiken

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Die öffentliche Gesundheit in Luxemburg ist nicht durch Krankheitserreger, die bei Flüchtlingen festgestellt werden, gefährdet.

In Luxemburg wurden bei Flüchtlingen bislang insgesamt 96 Verdachtsfälle auf Tuberkulose festgestellt. Weiter 23 Fälle von Hepatitis, vier HIV-Infektionen und vier Fälle von Syphilis. Dies unterstreicht Gesundheitsministerin Lydia Mutsch in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Für die Gesundheitsministerin sind diese Zahlen nicht beunruhigend. Wenn von einem Verdacht auf Tuberkulose die Rede sei, bedeute dies, dass die betroffene Person noch nicht ansteckend sei für andere, dass sie jedoch Träger des Erregers sein könne, ohne selber krank zu sein.

Da Tuberkulose eine bakterielle Erkrankung sei, könne sie mit Antibiotika behandelt werden. Hierdurch ist der Patient dann nicht mehr ansteckend. Es sei daher auch völlig unangebracht, solche Menschen unter Quarantäne zu stellen, so wie es der Abgeordnete Fernand Kartheiser in seiner Frage angeregt hatte.

Die Quarantäne sei eine ganz alte Behandlungsmethode, die angewandt worden sei, als es noch keine medikamentöse Behandlung gegen die Krankheit gegeben habe. In der modernen Medizin gehöre sie bei Tuberkulose nicht mehr zum Behandlungsspektrum. Für Flüchtlinge ist eine medizinische Untersuchung obligatorisch, seit die geänderte Gesetzgebung für ihren Empfang in Kraft ist. Doch auch vorher hätten sich die meisten Menschen untersuchen lassen.

Zum Teil Standard-Untersuchungen

Die Untersuchungen bestehen zu einem Teil aus Standarduntersuchungen, die mit Spezialisten für ansteckende Krankheiten abgesprochen sind. Zu einem anderen Teil werden auch spezifische Untersuchungen für Leute aus bestimmten Gebieten vorgenommen. Das gilt z.B. für die Kinderlähmung, wenn Menschen aus betroffenen Ländern hier ankommen.

Die Ministerin sieht auch keine Notwendigkeit für eine Beschleunigung der Untersuchungen. Ebenso wenig hält sie eine spezielle, gesundheitliche Einrichtung für Flüchtlinge für nötig. Es gehe darum, die Flüchtlinge zu integrieren. Daher sollten sie die bestehenden Einrichtungen nutzen, wie jeder andere Bürger auch. Was mögliche Bedenken bei einigen Ankommenden – aus religiösen oder anderen Gründen – anbelangt, unterstreicht die Ministerin, dass die Untersuchungen derart ausgerichtet sind, dass sie den kulturellen Gewohnheiten der Flüchtlinge Rechnung tragen.

Natürlich würden den medizinischen Dienststellen durch die Migranten bestimmte Umstellungen und Anpassungen abverlangt. Dies scheine zurzeit jedoch gut zu funktionieren, heißt es weiter. Hinzu komme, dass man dabei sei, zusätzliches Personal einzustellen, so Lydia Mutsch abschließend.

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