Jagdunfall-Prozess begann am Dienstag: 20 Monate dauerten die Ermittlungen

Jagdunfall-Prozess begann am Dienstag: 20 Monate dauerten die Ermittlungen

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Seit Dienstagmorgen muss sich der Waidmann, der im September 2016 in Fentingen mit zwei befreundeten Jägerkollegen viermal auf ein Wildschwein schoss, ohne es zu treffen, und stattdessen eine Frau, die am Ortsrand mit Freunden auf einer Terrasse saß, schwer im Gesicht verletzte, vor der 13. Kammer am Bezirksgericht Luxemburg wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Von Carlo Kass

Zum tragischen Unfall war es gekommen, nachdem die drei Jagdfreunde das Wild mithilfe eines sein Maisfeld aberntenden Landwirtes aufgebracht, also eine Art improvisierte Treibjagd organisiert hatten, die sich in letzter Zeit bei den Waidmännern einer erhöhten Beliebtheit zu erfreuen scheint.

Und ohne den Gutachtern vorgreifen zu wollen: Wenn dann auch noch das in solchen Fällen von erfahrenen Jägern bevorzugte Geschoss vom Kaliber 45 zum Einsatz kommt, das in Kurzjagdwaffen auf Schwarzwild zwar wenig Durchschlagkraft, jedoch als Abpraller je nach Munitionstyp abenteuerliche Flugeigenschaften entwickeln kann, können die Folgen dementsprechend sein.

Lückenhaftes Jagdgesetz

Leider sieht das Jagdgesetz keine Mindestdistanz zu bewohnten Immobilien vor. Den Jägern wird nur abverlangt, nicht in Richtung von bewohnten Gebieten zu zielen und den Schusswinkel so zu berechnen, dass ein maximaler Kugelfang garantiert ist, was im Eifer des Gefechtes aber manchmal zu kurz kommt.

Nach rund zwanzig Monaten an Ermittlungen hat nun also die Ratskammer am Bezirksgericht Luxemburg die gesammelten Beweise als schlüssig genug erklärt, um einen der drei Jagdherren in öffentlicher Verhandlung zu hören.

Bei dieser Gelegenheit kann das Opfer, eine Frau aus Belgien, die am Unglückstag Freunde besucht hatte, als Nebenklägerin auftreten. Sie war damals schwer im Kinnbereich getroffen worden und musste sich mehreren chirurgischen und ästhetischen Operationen unterziehen. So wurde u.a. ihr Unterkiefer plastisch rekonstruiert. Wie sie kürzlich l’essentiel anvertraute, leide sie heute noch unter den körperlichen und seelischen Folgen dieses Unfalls.

Een den keng Tomaten op den Aen huet
12. März 2019 - 19.37

Ech mengen dir hut zevill Fernseh gekuckt?

Yosh
12. März 2019 - 17.45

En huet dach Recht, déi meescht Problemer hei am Land kommen duerch d"Korruptioun déi omnipressent as. Lobbyismus an Vetternwirtschaft sinn näischt aneschtes.

Een den keng Tomaten op den Aen huet
12. März 2019 - 13.41

@Mephisto Oh mein Gott, lassen sie doch die Justitz ihre Arbeit machen! Ihr Kommentar ist von Vorurteilen durchsetzt! Sollte der Jäger schuldig sein, so ist der Grad seiner Schuld zu ermitteln und dann ab zu urteilen! Autofahrer verletzen auch Menschen und deswegen wird nicht gleich die ganze Gesetzgebung in Zweifel gestellt weil Richter und Politiker ja auch Auto fahren!

Mephisto
12. März 2019 - 9.51

Die Jagdgesetze sind wohl absichtlich so lückenhaft weil ein bedeutender Teil der Jäger und der Gesetzgebenden Kreise ein und dieselben sind. Ich bin gespannt auf das Urteil.