Geldwäscherei, Rechtsstaat und Europa

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Ein Leserbrief von Henri Frank

Der Luxemburger Staat hat durch die Geldwäscherei-Gesetzgebung, welche unter dieser Regierung durch ein Gesetz vom 18. Juli 2014 in äußerstem Maße verschärft wurde, in einer für einen Rechtsstaat unerträglichen Weise die Hand auf die ganze Gesellschaft gelegt.
Es ist einfach unvorstellbar, dass fast alle im Strafgesetzbuch vorgesehenen Delikte ausnahmslos unter das genannte Geldwäschereigesetz fallen.

Bis zu diesem verschärften Gesetz von 2014 fielen unter Geldwäsche oder Geldwäscherei die Einkünfte, die aus Drogenhandel, Waffenhandel, Menschenhandel und Prostitution „erwirtschaftet“ wurden. Wenn man sich die Liste der Primärdelikte des neuen Gesetzes ansieht, kann man nur staunen, in welchem Maße dieses Gesetz den Kreis der Primärdelikte ausgedehnt hat.

Wenn sich unsere Politiker unter dem Druck der europäischen Institutionen (Parlament, Kommissionen, usw.), unter dem Druck der Nachbarländer und unter dem Druck der Medien in einem solchen Maße erpressen lassen, dann ist die Frage berechtigt, ob diese Politiker das Rückgrat haben, um den Angriffen, welche seit Jahren und Jahrzehnten gegen Luxemburg geritten werden, standzuhalten.

Es muss zu einer Gegenoffensive kommen wenn das Land noch, sei es im Bankenbereich, im Finanzbereich oder auch sonst wo, eine Zukunft haben will. Die Vernebelungs-, Verschleierungs- und Beschönigungstaktiken haben ausgedient und müssen durch ein kohärentes Gegenkonzept ersetzt werden, Gegenkonzept, das wohl den europäischen Gedanken aufrecht erhält, auf der anderen Seite aber nicht die nationalen Interessen auf dem europäischen Altar radikal opfert.

Das Geldwäscherei-Gesetz gehört in dieser Form in die Schublade und in den Papierkorb.

In puncto Gegenkonzept wäre den Nachbarländern, die sich immer wieder an Luxemburg reiben, vorzuhalten, dass wenn die Bürger ihrer Länder ihr Geld nach Luxemburg bringen, sie einmal über die Gründe, die ihre Bürger dazu bringen, ihr Geld ins Ausland und speziell nach Luxemburg zu bringen, Rechenschaft ablegen sollen.

Wenn ein Staat die Bürger unmäßig fiskalisch belastet, muss er sich nicht wundern, wenn die Bürger dieser Länder andere Wege suchen.

Und wenn das Geld hier in Luxemburg oder anderswo landet, ist es die Schuld der genannten Staaten, da sie nicht imstande sind, eine für den Bürger zumutbare Steuerpolitik zu betreiben. Um auf das Geldwäscherei-Gesetz zurückzukommen, so untergräbt dieses Gesetz die Fundamente des Rechtsstaates in einem Maße, dass wir uns fragen müssen, ob wir überhaupt den Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit erheben können.

Ich plädiere mit Nachdruck dafür, dass sich die Politik wieder an den Grundprinzipien eines normal funktionierenden Rechtsstaates orientiert, dass nicht unter fadenscheinigen Gründen die Grundrechte ausgehebelt werden, die freie Initiative radikal eingeschränkt wird.
Es gilt einfach die gesamte Politik zu überdenken.

Noch ein Wort zu Europa. Wenn dieses Gesetz über die Geldwäscherei so in unserer Strafgesetzgebung aufgenommen wurde, so ist dies zum großen Teil auf europäische Direktiven zurückzuführen.
Das System der Direktiven ist ein wahrhaft undemokratisches System und bedarf einer totalen Revision.

Bevor eine Direktive in den Ministerrat geht, muss sie vorher in allen nationalen Parlamenten und in der Öffentlichkeit zur Sprache kommen.
Das aktuelle System ist nicht nur undemokratisch, sondern darüber hinaus auch völlig undurchsichtig.

Dies sind einige Überlegungen, die Gegenstand einer öffentlichen Debatte werden sollten.

Scholnier
10. Februar 2018 - 12.14

Gudd geschriwwen. Wenn d'Politik vun Rechtstaat schwätzt, ass dat net onbedingt dat wat den Bierger ennert Recht versteet. Et kann net sinn dat den Bierger esou kontrolleiert get, sech rechtfertegen muss wenn hien en Frang op sain Konto setzt oder och nemmen sengem Kand en Don machen well.