Explosive Habgier – 14 Jahre Haft wegen gezündeten Sprengsatzes in Bergem

Explosive Habgier – 14 Jahre Haft wegen gezündeten Sprengsatzes in Bergem

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2016 hatte ein Mann versucht, seinen Vater mit einem selbst gebastelten Sprengsatz zu töten. Der Täter wurde am Mittwoch zu 14 Jahren Haft, davon vier auf Bewährung verurteilt.

Am 1. Oktober 2016 erschütterte gegen 9.37 Uhr eine Explosion den „Steewee“ in Bergem. Beim Eintreffen der Polizei hatte man das Opfer bereits erstversorgt. Der Mann war verletzt, jedoch ansprechbar, so ein Kriminalbeamter während des Prozesses.

Bei den Löscharbeiten entdeckte einer der Feuerwehrleute ein verdächtiges Objekt in der Mittelkonsole des Autos. Wie sich herausstellte, handelte es sich dabei um eine selbst gebastelte, fünf Zentimeter lange Rohrbombe. Der Sprengsatz war mit 13 Geschossen sowie Schwarzpulver gefüllt. Auf der einen Seite war der Sprengsatz nur mit Klebeband befestigt, um die Explosion besser zu leiten und deren Wucht in eine bestimmte Richtung zu erhöhen. Die Sprengkraft der Bombe war so groß, dass sich das Autodach wölbte und mehrere Fenster zu Bruch gingen.

Verbrennungen und Hämatome

Das Opfer trug Verbrennungen und Hämatome an der rechten Rumpfseite davon. „Da sich Narben gebildet haben, kann man von Verbrennungen zweiten Grades ausgehen. Die Verletzungen waren jedoch nicht lebensbedrohlich“, erklärte ein Gerichtsmediziner der Richterin. Allerdings hätte das Opfer unter anderen Umständen tödliche Verletzungen davontragen können. Zu dieser Einschätzung kam auch der Kriminalbeamte. „Das Opfer überlebte nur, weil die Rohrbombe nicht präzise genug ausgerichtet war.“ Nach ersten Zeugenvernehmungen am Tatort fiel der Verdacht damals schnell auf den heute 41-jährigen Sohn des Opfers. Die Polizei leitete sofort eine Großfahndung ein, zunächst ohne Erfolg. Erst durch die Ortung seines Mobiltelefons kamen die Ermittler dem Flüchtigen auf die Spur.

Dieser hatte das Land kurz nach 10 Uhr in Richtung Deutschland verlassen. Erst in Düsseldorf stellte sich der Mann der Polizei. Er hatte zu diesem Zeitpunkt eine geladene Waffe im Handschuhfach und einen Fernzünder im Auto. Beim Verhör in Düsseldorf gab der Angeklagte an, die Bombe mit einem Fernzünder ausgelöst zu haben. Er habe die Absicht gehabt, seinen Vater zu töten. Als Motiv gab er damals Streit um eine Erbschaft an. Während der Angeklagte in Düsseldorf vernommen wurde, durchsuchten die Beamten in Düdelingen seine Wohnungen und das Kellerabteil. Hier fanden sie einen weiteren Zünder sowie mehrere Schuss Munition, Schwarzpulver und ein Luftgewehr. Das Schwarzpulver hatte sich der Angeklagte genau wie die Zünder im Internet besorgt.

Der Anwalt des Beschuldigten hob hervor, dass sein Mandant seinen Vater nur erschrecken und wachrütteln wollte, damit dieser ihm zukünftig mehr Geld überweise. Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses eigentlich angekündigt, nichts zu seiner Situation zu sagen. Nach einer kurzen Absprache mit seinem Anwalt trat er am dritten Prozesstag dann doch vor die Richterin. „Wie geht es jetzt mit meiner Wohnung weiter? Wird mein Vater mir zukünftig das geforderte Geld zukommen lassen?“, so die ersten Fragen des Angeklagten. Niemand habe den Vater oder den Bruder auf die Drohbriefe angesprochen und nun sei seine Situation immer noch nicht geklärt. Sollte sein Vater ihm auch zukünftig nicht finanziell entgegenkommen, dann könnte „es“ wieder passieren.

Wahnhafte Störung

Ein Psychiater diagnostizierte bei dem Angeklagten eine wahnhafte Störung, die das Urteilsvermögen einschränken würde, und räumte dem Attentäter eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Der Angeklagte müsse sich unbedingt therapeutisch behandeln lassen, da er sonst eine erneute Gefahr für die Allgemeinheit darstellen würde. Die Staatsanwaltschaft sah es indes als erwiesen an, dass der Angeklagte die Tat von langer Hand geplant hatte und der Sprengsatz zum Tod des Vaters führen sollte. Die Richter verurteilten den Mann am Mittwoch zu 14 Jahren Haft, davon vier auf Bewährung. Um von den Bewährungsauflagen profitieren zu können, muss sich der Verurteilte nach der Entlassung aus der Haft in psychiatrische Behandlung begeben. Sollte dies nicht passieren, so muss der 41-Jährige die vollen 14 Jahre absitzen.