Brutaler Überfall auf älteres Ehepaar: Zehn Jahre nach der Tat zu Haftstrafen verurteilt

Brutaler Überfall auf älteres Ehepaar: Zehn Jahre nach der Tat zu Haftstrafen verurteilt

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Im Dezember 2008 wurde ein Ehepaar in Bereldingen von Einbrechern in seiner Wohnung überfallen und misshandelt. Knapp zehn Jahre nach dem Überfall mussten sich die vier Täter sowie der vermeintliche Auftraggeber vor Gericht verantworten. Zwei der Räuber müssen zehn Jahre ins Gefängnis. Ein dritter Mann wurde zu acht Jahren Haft, davon fünf auf Bewährung, verurteilt. Die Frau erhielt eine fünfjährige Bewährungsstrafe.

Am 22. Dezember 2008 meldete sich ein Unbekannter unter dem Vorwand, sich die damals zum Verkauf stehende Dreizimmerwohnung der späteren Opfer ansehen zu wollen, an deren Haustür. Am folgenden Tag kam er dann mit einer Frau zurück – und behauptete, die Wohnung noch einmal genauer betrachten zu wollen. Nach der Besichtigung meinte der potenzielle Käufer dann, er wolle auch den Keller sehen. Als die Hausbesitzerin diesem Wunsch nachkommen wollte und die Haustür öffnete, wurde sie von zwei weiteren Männern, die bereits im Flur warteten, brutal in die Wohnung zurückgedrängt.

Das heute 85-jährige Opfer wurde überwältigt und sofort umgestoßen. Die Frau wurde mit Klebeband gefesselt und geknebelt. Einer der Männer schlug sie anschließend ins Gesicht. Durch den Schock verlor die Frau für kurze Zeit das Bewusstsein, woraufhin einer der Täter sie dann mit kaltem Wasser übergoss. Wie Ärzte später feststellten, hat sich das Opfer aufgrund des Angriffs einen Arm gebrochen. Auch der mittlerweile verstorbene Ehepartner der Frau wurde damals von den Tätern geknebelt, zusammengeschlagen und bedroht. Ihm wurden während des Raubüberfalls unter anderem drei Rippen gebrochen. Immer wieder schlugen die Diebe ihre Opfer und bedrohten sie mit einer Schusswaffe sowie einem Messer.

Festnahmen im Jahr 2014

Die Ehefrau wurde anschließend mit vorgehaltener Waffe gezwungen, den Safe zu öffnen. Sie weigerte sich jedoch zunächst. Da die Räuber einen Millionenbetrag darin vermuteten, gingen sie äußerst brutal vor und schlugen die Frau immer wieder, bis sie schließlich nachgab und den Safe öffnete. Neben einer Geldsumme von 3.500 Euro in bar konnten die Kriminellen Schmuck im Wert von insgesamt 50.000 Euro sowie einige weitere Luxusartikel erbeuten.

Eine erste Suche nach den Einbrechern, die sofort nach dem Überfall eingeleitet wurde, verlief damals erfolglos. DNA-Spuren an einem Gürtel brachten die Polizei im Jahr 2014 schließlich auf die richtige Fährte. Einer der Verdächtigen wurde damals in Frankreich festgenommen und später nach Luxemburg ausgeliefert. Am Tag des Überfalls wurde auch das Mobiltelefon des Verdächtigen in der Nähe des Tatorts geortet. Anhand verschiedener Anrufe und einzelner Telefonnummern konnte die Polizei dann die Verdächtigen im französischen Forbach ermitteln.

15.000 Euro Schmerzensgeld

Bei den vier Tätern, die den Raubüberfall durchgeführt haben, handelt es sich um drei Männer und eine Frau. Eine weitere Person, der Imbissbudenbesitzer Kenan D., wurde verdächtigt, den Überfall geplant und Sendy F., einen der Räuber, als Chef der Bande angeheuert zu haben. Sendy F. soll den anderen wiederum kleinere Geldbeträge geboten haben, falls sie beim Coup mitmachen. Die Richter sahen jedoch keinen Zusammenhang zwischen Kenan D. und dem Überfall in Bereldingen. Er wurde freigesprochen.
Da das Opfer die vier Täter zweifelsfrei vor Gericht identifizieren konnte, leugneten diese nicht, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Sie beschuldigten die jeweils anderen allerdings, gegenüber dem Paar gewalttätig gewesen zu sein.

Die Richter blieben in ihrem Urteil hinter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft zurück. Zwei der Räuber müssen für zehn Jahre ins Gefängnis. Ein dritter Mann wurde zu acht Jahren Haft, wovon fünf zur Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt. Die Frau erhielt eine fünfjährige Bewährungsstrafe. Dem Opfer, das als Nebenkläger auftrat, wurden 15.000 Euro Schmerzensgeld sowie 10.000 weitere Euro für die entstandenen Arztkosten zugesprochen.