Annullierung des PAG in Diekirch wurde von einem Gericht aufgehoben

Annullierung des PAG in Diekirch wurde von einem Gericht aufgehoben

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Ein Gericht hatte den Flächennutzungsplan der Gemeinde Diekirch annulliert. Nun wurde dieses Urteil gekippt.

Drei Einwohner der Stadt Diekirch hatten Einwände bezüglich des neuen Flächennutzungsplans der Gemeinde eingereicht und zogen damit vor das Verwaltungsgericht. Sie beanstandeten unter anderem, dass dieser PAG (der allgemeine Flächennutzungsplan) in zwei Teilen erstellt und von Innenminister Dan Kersch genehmigt wurde.

Das Verwaltungsgericht („Tribunal administratif“) sprach sich im April dieses Jahres gegen den Flächennutzungsplan der Gemeinde Diekirch aus. Es wurden prozedurale Gründe in diesem Urteil angeführt: Der Bebauungsplan des Stadt- und jener des Gewerbegebiets auf „Fridhaff“ seien eben jeweils getrennt erstellt und vom Innenministerium genehmigt worden; dies sei nicht regelkonform.

Der Diekircher Gemeinderat hatte gleich nach Bekanntgabe dieses Urteils einstimmig den Beschluss gefasst, wegen der Annullierung des Flächennutzungsplans (PAG) in Berufung zu gehen. In zweiter Instanz hob das Gericht („Cour administrative“) unter der Präsidentschaft von Francis Delaporte das erwähnte Urteil des Verwaltungsgerichts nun auf. Sowohl die Verabschiedung des Flächennutzungsplans durch den Gemeinderat als auch die spätere Genehmigung des Innenministers seien rechtskräftig. Damit ist die Annullierung des PAG aus erster Instanz aufgehoben.

Was nun die weiteren punktuellen Beanstandungen der drei Einwohner der Stadt Diekirch anbelangt, so hat das Gericht für kommenden Montag eine Ortsbesichtigung anberaumt. Erst dann wolle man sich zu diesen Punkten äußern.