Alte Kläranlagen blockieren Bauprojekte

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Viele Kläranlagen in Luxemburg sind alt und nicht mehr effizient. Sie sollen ersetzt werden. Bis das aber geschehen ist, können diverse Wohnungsbauprojekte nicht realisiert werden.

In einigen Teilen des Landes steht der Wohnungsbau seit einiger Zeit still. Der Grund: Es kann keine Baugenehmigung erteilt werden, weil angeblich das Fassungsvermögen der Kläranlagen nicht ausreicht, um das Abwasser der neuen Häuser zu reinigen. Die CSV-Abgeordneten Diane Adhem und Gilles Roth wollten von Innenminister Dan Kersch und Umweltministerin Carole Dieschbourg wissen, wie das Problem gelöst werden kann.

In ihrer gemeinsamen Antwort erklären beide Minister, dass strenge Regeln bestehen, was den Zustand des Wassers betrifft. Das Abwasser müsse „behandelt“ werden. Im Gesetz würden in diesem Zusammenhang Grenzwerte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen.

Nicht konform

Bei der Ausarbeitung eines Wasserwirtschaftsplans im Jahre 2009 wurde jedoch festgestellt, dass nur sieben Prozent des Luxemburger Oberflächenwassers sich in einem guten Zustand befindet. Und die Lage habe sich 2015 bei der zweiten Analyse noch verschlimmert, betonen die Minister, denn da waren nur noch zwei Prozent konform mit den Grenzwerten. Diese Entwicklung stehe im Widerspruch zu den „Verschlechterungsprinzipien“, so Dan Kersch und Carole Dieschbourg. Luxemburg verletze dadurch das EU-Recht, unter anderem die Richtlinie von 1991 über die Abwasserentsorgung. Seit 1999 müssen alle Ortschaften mit mehr als 10.000 Einwohnern eine biologische Kläranlage besitzen.

2005 wurde diese Regel auf alle Gemeinden mit 2.000 bis 10.000 Einwohnern ausgeweitet. Mechanische Kläranlagen würden das Abwasser lediglich bis zu 30 Prozent reinigen. Das sei nicht ausreichend. Sie würden auch die Ammonium-Werte nicht reduzieren, so die Minister. Im Großherzogtum funktionieren aber im Augenblick noch etwa 125 solcher mechanischer Kläranlagen. Sie „behandeln“ das Wasser von etwa 20.000 Einwohnern. Deshalb habe man 2012 das Ersetzen der alten Anlagen beschlossen, wird in der Antwort erklärt. Das brauche aber seine Zeit. Bis eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung garantiert ist, werden alle Wohnungsbauprojekte in der Nähe von nicht mehr zeitgemäßen Kläranlagen nicht mehr genehmigt.

Es sei denn, man habe eine mobile Kläranlage installiert. Diese erlaube es der Gemeinde, sich in Einklang mit den EU-Regeln über die Wasserentsorgung zu setzen und so die Wohnungsbauprojekte voranzutreiben. Es dürfe sich aber nur um eine provisorische Lösung handeln, wird in der Antwort betont. Man arbeite mit den betroffenen Gemeinden an einer langfristigen Lösung.

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