Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft war gestern noch einmal darauf eingegangen, dass auch der Krecké-Bericht der Steuerbehörde keine Illegalität vorwarf, sondern nur riet, die „Tax Rulings“, deren Praxis mit internen Notizen und fakultativen Bekanntmachungen mehr schlecht als recht funktionierte, gesetzlich zu regeln.
Einzig Antoine Deltour sprach er beim Diebstahl der Informationen die aufklärerische Intention ab, die erst später in ihm wuchs. Er warf ihm aber vor, mit der direkten, massiven und globalen Veröffentlichung aller 22.000 Seiten die vom EU-Gerichtshof für Menschenrechte geforderte Verhältnismäßigkeit außer Acht gelassen zu haben.
Der Verteidiger von Deltour, Me Philippe Penning, versuchte, die Richter davon zu überzeugen, dass LuxLeaks bereits für eine gewisse Reform in Sachen verbindliche Steuervorbescheide stehe und ein Freispruch seines Klienten dem Ruf Luxemburgs nur guttun könnte.
Der Anwalt von Hallet erinnerte an die durch aktive und passive Korruption gesteigerte Hybris zwischen PricewaterhouseCoopers und Steuerbehörde, die darin gipfelte, dass ein privater Buchhalter frei über den offiziellen Briefkopf seiner staatlichen Kontrollinstanz verfügen konnte. Das Urteil wird am 15. März 2017 gesprochen.
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