Staatsanwalt fordert ein Jahr Haft

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(Hmontaigu)

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Der Prozess gegen den 36-jährigen Miguel da S. wegen Verführung Minderjähriger und dem Besitz von pädophilem Porno-Material ging am Mittwoch in die zweite Runde.

Der Prozess gegen den 36-jährigen Miguel da S. wegen Verführung Minderjähriger und dem digitalen Besitz von pädopornographischem Material ging am Mittwoch in die zweite Runde.

Die Stieftochter des Angeklagten und ihre Freundin beschuldigten ihn, ihnen bei einer Rückenmassage an die Brüste und die „Fotze“ (sic.) gegriffen zu haben. Die Mädchen standen zur Zeit der Tat kurz vor ihrer ersten Menstruation.

Glaubwürdigkeit grenzwertig

Laut Dr. Marc Gleis, dem psychiatrischen Gutachter, leidet der Beschuldigte unter einer sexuell unterschwellig perversen Anziehung zu jüngeren Menschen. Der Verteidiger ging davon aus, dass beide Mädchen diese Geschichte erfunden haben.

Die psychologischer Gutachterin nennt die Glaubwürdigkeit der beiden Mädchen als grenzwertig, was eine genaue Diagnose erschwere. Hätten sie den Beschuldigten unbegründet belasten wollen, hätten sie sich ein schlimmeres Szenario ausdenken können.

Anklage auf dünnem Eis

Gestern wurden die beiden vermeintlichen Opfer unter Eid im Zeugenstand gehört. Die Tochter bestätigte ihre belastenden Aussagen vor der Polizei. Auf die Frage des Verteidigers, wie ihr Verhältnis zu ihrem Stiefvater war, gab sie an, er sei ziemlich streng gewesen.

Auch das zweite Mädchen bestätigte die einmalige Tat, die sich in der Nacht zwischen dem 16. und 17. Dezember 2010 abgespielt haben soll und erst 2 Jahre später angezeigt wurde. Der Nebenkläger forderte einen moralischen Schadenersatz von 12.000 Euro.

Beschuldigte verneint die Tat

Ehe sein Verteidiger plädierte, sprach der Beschuldigte von einer Ungerechtigkeit, weil er zum fraglichen Zeitpunkt eines zweiten Vorwurfs nicht zu Hause war. Was den Besitz von pornographischem Material anbelangt, so habe er Filme jeder Art konsumiert.

Der Anwalt monierte, dass der Stiefvater seine damals 12-jährige Stieftochter ziemlich streng behandelte, um sie, wie jeder besorgte Erzieher es täte, vor Fehltritten zu bewahren. Um ihre Freiheit zu erhalten, wollte sie den Beschuldigten aus dem Weg räumen.

Bedingungsloser Freispruch gefordert

Er sprach von Rache der beiden Mädchen, die damals auf die schiefe Bahn zu geraten drohten, und plädierte denn auch den bedingungslosen Freispruch für seinen Mandanten, den er seit längerem kenne und dem er eine solche Tat nicht zutrauen würde. Er ging dann auf den Vorwurf des Besitzes von pornographischem Material ein, in dem die Ermittler aus über 103.000 Bildern lediglich deren drei fanden, die vermutlich Minderjährige zeigten.

Staatsanwalt Laurent Seck ging nicht von einem krankhaften Sammler von Pornographie aus und forderte in diesem Punkt den Freispruch. Was die Verführung Minderjähriger angeht, glaubte er den Mädchen. Er hielt denn auch die sexuelle Belästigung Minderjähriger zurück und forderte ein Jahr Haft mit möglicher Bewährungsfrist. Das Urteil ergeht am 4. Mai 2017.