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Ein Fahrverbot von einem Jahr und eine Geldstrafe hat die Staatsanwaltschaft gestern im Prozess gegen einen 36-jährigen Autofahrer gefordert, der am 1. März 2006 am frühen Morgen eine Frau angefahren und tödlich verletzt hatte. François Besch

Es war noch stockdunkel an jenem kalten und feuchten Morgen des 1. März 2006, als in der Hammer Straße um 6.40 Uhr auf schmieriger Fahrbahn eine Fußgängerin vom Wagen des Angeklagten erfasst und zu Boden geschleudert wurde.
Die Frau sollte diesen Unfall nicht überleben. Vor Gericht ging es gestern vor allem darum, herauszufinden, in wieweit der Fahrer schuld an diesem Unfall war.
Daher galt das Hauptaugenmerk denn auch dem Experten, der anhand der wenigen vorhanden Spuren unter anderem herauszufinden versuchte, mit welcher Geschwindigkeit der Fahrer unterwegs gewesen war.

Bei 50 km/h wäre der Unfall nicht passiert

Eine wichtige Rolle dabei spielte ein Lederhandschuh, den die Frau bei der Kollision verlor. Mit Hilfe dieses Handschuhs und diverser darauf bezogener Berechnungen sowie der am Wagen festgestellten Beschädigungen konnte so ermittelt werden, dass der Fahrer etwas schneller als die erlaubten 50 km/h unterwegs gewesen sein muss.
Mit mindestens 55 km/h, vermutlich aber mit 64,5 km/h, soll, so der Experte, der Wagen die Frau erfasst haben.
Hätte sich der Fahrer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten, so hält der Experte im Zeugenstand fest, hätte die Frau unbeschadet die andere Straßenseite erreicht.
Allerdings gab der Zeuge zu bedenken, dass auch die Frau nicht ganz unschuldig am Unfall war, da sie nicht ausreichend auf den Straßenverkehr geachtet habe, als sie mit ihrem Hund die Fahrbahn an dieser Stelle – es war kein Fußgängerüberweg – überquerte. Sie hätte den Wagen erst vorbeifahren lassen müssen, so der Experte.
Den Aussagen der ermittelnden Polizeibeamten zufolge hatten weder der Automobilist noch das Opfer zuvor Alkohol getrunken. Der Angeklagte war von seiner Arbeitsstelle nach Hause unterwegs, als es zu dem Unfall kam. Demzufolge dürfte auch die Übermüdung des Fahrers bei diesem Unfall eine Rolle gespielt haben.
Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, gegen den Beschuldigten ein Fahrverbot von zwölf Monaten sowie eine Geldstrafe zu verhängen.
Das Urteil ergeht am 18. Dezember.