„Geschützte Gebäude sind Orientierungshilfe“

„Geschützte Gebäude sind Orientierungshilfe“

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Ganze Straßenzüge sind in Luxemburg unter Schutz gestellt. Erklärungen.

In Luxemburg-Stadt ist der Denkmalschutz, ob kommunal oder national, omnipräsent. Ganze Straßenzüge wurden im Laufe der Jahre von der Gemeinde unter Schutz gestellt. Erklärungen.

Von René Hoffmann

Der Denkmalschutz in Luxemburg beruht auf einem Gesetz, das in den 1980er-Jahren angenommen wurde, erklärte Shaaf Milani-Nia vom „Service de l’urbanisme de la Ville de Luxembourg“ gegenüber dem Tageblatt. Das Gesetz schützt aber nur einzelne Objekte, so die Expertin. Im PAG (allgemeiner Bebauungsplan) werden hingegen ganze sogenannte „îlots“, d.h. Straßenzüge, unter Schutz gestellt. In einem solchen Bereich können, müssen aber nicht immer national geschützte Gebäude liegen. Die Gemeinde kann nämlich Häuserreihen usw., die in ihren Augen architektonisch oder geschichtlich wertvoll sind, schützen.

So werden auch unter anderem Häuser geschützt, wo historische Persönlichkeiten geboren wurden oder lebten. Leider sieht man nicht in die Innenräume der Gebäude, denn Bauwerke, die von außen eher unscheinbar wirken, können in ihrem Inneren wahre architektonische und künstlerische Reichtümer verstecken, bedauert Milani-Nia.

Der Gemeinderat trifft in der Regel die Entscheidung über die Klassifizierung. Diese wird dann dem zuständigen Kulturministerium zukommen gelassen.

Geschützt werden in der Hauptstadt vor allem Häuser und Bereiche, die Zeugen der geschichtlichen Entwicklung der Stadt sind.

Zwei „Schulen“

Gebäude, die unter Schutz stehen, dürfen umgebaut, erweitert oder renoviert werden, betonte Milani-Nia. Es gelten nur strengere Regeln als z.B. bei Neubauten. Im PAP (Teilbebauungsplan) werden die zugelassenen baulischen Maßnahmen aufgezählt.

Es gibt in diesem Zusammenhang zwei „Schulen“, so die Urbanistin. Die eine schreibt vor, dass eine Erweiterung sich nahtlos in die bestehende Architektur einfügen muss, die andere lässt den Architekten mehr Spielraum. Die Unterschiede zwischen dem historischen Gebäude und dem Neubau sollen klar ersichtlich sein. Welche Strategie am Ende angewendet wird, hängt jedoch von mehreren Faktoren wie der Lage, dem Umfeld usw ab.

Die Bollwerke sowie die geschichtsträchtige Altstadt Luxemburgs wurden 1994 in die Liste des Unesco-Weltkulturerbes aufgenommen. Sämtliche Teile der Altstadt fallen unter den kommunalen Denkmalschutz, so die Stadtentwicklerin. Sie unterstreicht auch, dass die Unesco keinen speziellen Schutz dieser Stadtteile vorsieht. Der Schutz und Unterhalt der betroffenen Bereiche sei alleine die Aufgabe der Stadt und der Denkmalschutzbehörde, insofern sich national geschützte Bauwerke auf dem Territorium befinden.

„Denkmalschutz braucht klare Absprachen“

In diesem Zusammenhang arbeiten die Behörden der Hauptstadt eng mit dem nationalen Denkmalschutzamt zusammen. Treffen mit Bauherren oder Besitzern von geschützten Gebäuden werden oft zusammen organisiert. Aber auch mit anderen staatlichen Stellen wie z.B. dem Umweltministerium oder dem Wasserwirtschaftsamt arbeitet der „Service de l’urbanisme de la Ville de Luxembourg“ zusammen. „Nur wenn von Anfang an klare Aussagen gemacht werden, die von allen betroffenen Parteien getragen werden, ist der Denkmalschutz effizient. Es vereinfacht die Projekt-Begleitung“, so Milani-Nia.

Um den Denkmalschutz zu fördern, zahlen die Gemeinden ebenso wie der staatliche „Service des sites et monuments nationaux“ jedes Jahr Zuschüsse in Millionenhöhe aus. Der Großteil davon geht an private Bauherren.

Der Denkmalschutz sei Milani-Nia zufolge aus der Hauptstadt nicht mehr wegzudenken. Er erlaube es einem zu wissen, wo man herkommt und stelle wichtige Orientierungspunkte in einer Stadt dar.


Geschützte Gebäude

In der Hauptstadt gibt es im Augenblick 14 „Monuments et sites protégés“. Diese Bauwerke sind komplett geschützt. Dabei handelt es sich um die Überreste der Festung, um die Saint-Quirin-Kapelle, die Saint-Crépin-„Montée“, die Kathedrale und das ehemalige Jesuitenkloster, die Michaelskirche, den „Temple protestant“, das ehemalige Refugium Saint-Maximin, das großherzogliche Palast, das Rathaus, die Kirche Saint-Jean und das ehemalige Kloster Neumünster. Das frühere Hospiz im Grund und im Pfaffenthal, die Überreste des Mansfeld-Schlosses, die Domänen und Schlösser Dommeldingen, Beggen, Bellevue und Septfontaines sowie die felsigen Gelände in Luxemburg-Stadt sind ebenfalls geschützt.

„Secteurs protégés“

Geschützt sind in der Hauptstadt auch ganze Stadtteile. Dazu gehören die Altstadt, die Oberstadt, das Bahnhofsviertel, das Plateau Bourbon, das Rham-Plateau, das Petruss- und das Alzettetal. Etwa ein Drittel aller geschützten Gebäude befinden sich an diesen Orten. Dann gibt es aber auch noch die „ensembles sensibles“.

Hier hat die Stadt ein Mitspracherecht, wenn etwas gebaut, umgebaut oder renoviert werden soll. Dabei wird vor allem darauf geachtet, dass die architektonische Harmonie des Viertels gewahrt wird. Etwa 4.500 Gebäude sollen in nächster Zeit in diese Kategorie eingestuft werden.

Durchaus Spielraum

Besitzer von geschützten Häusern oder von Gebäuden, die in einer geschützten Zone liegen, monieren oft, dass es nicht genug Gestaltungsmöglichkeiten gebe. Shaaf Milani ist allerdings nicht dieser Meinung. Sicher, die Möglichkeiten seien etwas limitiert – z.B. bei der Farbauswahl der Fassade –, aber sie bestehen. Man müsse sich nur eingehend darüber informieren.

Häufig seien die Hausbesitzer dann auch überrascht, wenn der „Service de l’urbanisme de la Ville de Luxembourg“ im Rahmen einer Renovierung oder eines Umbaus des Hauses alle Gestaltungsmöglichkeiten mit ihnen durchgehe. Knallige Farben bleiben aber verboten. Der Grund: Man will das harmonische Gesamtbild der Straße und des Viertels nicht gefährden. Es wird also bevorzugt auf lokale und regionale Farbtöne und Baumaterialien zurückgegriffen. Es gebe auch keine genauen Regeln, was die Hausgestaltung betrifft, sondern lediglich Richtlinien, meint die Urbanistin. Oft finden mehrere Treffen im Rahmen einer kostenlosen Beratung statt, um vor Ort z.B. die Farbe der Fassade oder die Gestaltung des Vorgartens zu erörtern.

Ganser
15. Dezember 2017 - 19.19

"denn Bauwerke, die von außen eher unscheinbar wirken, können in ihrem Inneren wahre architektonische und künstlerische Reichtümer verstecken" Mat anere Wierder, räich Fuzzie kréien mat eise sauer verdéngte Steiergelder gehollef fir hiert Trapenhaus oder Iesszëmmer ze renovéieren. Sauber.