Kleinsparer müssen weiter bangen

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Müssen sich künftig alle Sparer an der Rettung maroder Banken beteiligen? Diese Frage ist nach dem Fall Zypern noch nicht endgültig entschieden. In der kommenden Woche kommt das Thema in Brüssel wieder auf die Tagesordnung.

Eine Beteiligung von Kleinsparern an der Rettung maroder Banken ist in der EU noch nicht endgültig vom Tisch. Bei einem Treffen der EU-Finanzminister in der kommenden Woche will die irische Ratspräsidentschaft laut Diplomaten zwar die Ausnahme von Guthaben unter 100 000 Euro vorschlagen. Dies werde vermutlich auch akzeptiert, sagten EU-Diplomaten am Montag in Brüssel. „Manche Staaten wollen aber die Einbeziehung von geschützten Einlagen nicht ausschließen“, hieß es.

Sollen die Kleinsparer dennoch an der Rettung der Banken beteiligt werden?

EU-weit müssen 100 000 Euro Guthaben über Systeme der Einlagensicherung abgedeckt sein. Diese müsste in einem solchen Fall gegebenenfalls einspringen. Mit einer abschließenden Entscheidung sei bei dem Treffen am 14. Mai (Dienstag) in Brüssel jedoch noch nicht zu rechnen, hieß es.

Nationale Kompetenzen

Beim Treffen der Finanzminister soll es auch um die Frage gehen, wie weit nationale Regelungen bei der Abwicklung und Stützung von Banken angeglichen werden. So wolle unter anderem Großbritannien die Entscheidung über Beteiligung oder Nicht-Beteiligung von größeren, ungeschützten Einkommen im Einzelfall weiter nationalen Aufsehern überlassen. Der derzeitige irische Entwurf ziele eher auf harmonisierte EU-Regelungen gegenüber dieser „flexiblen“ Variante ab, hieß es von Diplomaten. In Zypern waren Einlagen ab 100 000 Euro zur Rettung des wackelnden Bankensystems der Insel herangezogen worden.

Einheitliche Regeln zur Bankenabwicklung sowie eine entsprechende EU-Behörde sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur geplanten Bankenunion. Bevor ein Abwicklungsfonds oder gar direkte Finanzspritzen aus dem EU-Rettungsschirm ESM für die Sanierung von Banken in Betracht kommen, sollen zunächst Eigner und Großanleger in die Pflicht genommen werden. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hatte im März gesagt, ein Gesetzentwurf solle noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.