Keine Warnung bei mobilen Radars

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Die Testphase für die mobilen Radargeräte wird am Montag abgeschlossen. Ab dem 16. März werden sie zum Einsatz gelangen. Warnungen vor ihnen wird es nicht geben.

Jede der sechs regionalen Polizeidienststellen wird über einen mobilen Radargerät verfügen. Diese werden im Prinzip in banalisierten Fahrzeugen installiert. Sie können aber auch auf einem speziellen Untersatz entlang einer Straße aufgestellt werden. Sie sind also ziemlich handlich, was bedeuten könnte, dass sie nicht immer in Fahrzeugen des Typs installiert sein müssen, der auf den bislang vorhandenen Bildern zu sehen ist.

Eine Warnung vor den mobilen Radargeräten wird es nicht geben. Kein Fahrer, der zu schnell unterwegs ist, könne sich demnach vor einem Strafbefehl sicher fühlen, unterstreicht Minister Bausch zu dem Thema in gleich mehreren Antworten auf Anfragen der Abgeordneten Diane Adehm, Max Hahn und Gilles Roth. Der Blitz des Radargeräts ist rot und damit für den betroffenen Autofahrer gut sichtbar.

Ab 16. März im Einsatz

Die Testphase für die mobilen Geräte erstreckte sich vom 2. Februar bis heute. Ein allererstes Mal erfolgte ein solcher Test am 4. Februar auf der N5 bei der „Gréiwelser Barrière“.

Gemeinsam mit den fixen Radargeräten werden sie ab dem 16. März zum Einsatz gelangen. Vor den stationären Radaranlagen wird es – im Gegensatz zu den mobilen Radargeräten – Warnungen geben, wie Bausch weiter anführt. Studien und Erfahrungen in anderen Ländern hätten gezeigt, dass solche Radar-Warnschilder die Verkehrssicherheit erhöhen.

Wer Radargeräte absichtlich beschädigt, muss mit hohen Strafen rechnen. So hat alleine die Reparatur der bereits von bislang unbekannten Tätern beschädigten Säule zwischen Beckerich und Oberpallen 964 Euro vor Mehrwertsteuer gekostet. Sollten die Täter gestellt werden, droht ihnen eine Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe zwischen 251 und 5.000 Euro.