Großer Neonazi-Prozess in Koblenz kommt beim Neustart gleich wieder ins Stottern

Großer Neonazi-Prozess in Koblenz kommt beim Neustart gleich wieder ins Stottern

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

2017 ist in Koblenz ein Mega-Prozess gegen mutmaßliche Neonazis nach fast fünf Jahren eingestellt worden – ohne Ergebnis. Nun stockt auch der Neustart sogleich. Zieht sich die zweite Runde bis ins Jahr 2020?

Stinkbomben, Hakenkreuz-Schmierereien und vieles mehr haben einst den Koblenzer Neonazi-Mammutprozess verzögert – bis er wegen der Pensionierung eines Richters zunächst geplatzt ist. Am Montag ist es die amtsärztlich bestätigte Erkrankung eines Angeklagten, die auch den Neustart des Verfahrens vorerst abwürgt – noch vor Verlesung der Anklage.

 Philipp Neumann, Sänger der Neonazi-Band „Flak“, steht im Gerichtssaal des Landgerichts vor Beginn des Verfahrens gegen die mutmaßlichen Mitglieder des „Aktionsbüros Mittelrhein“.

Der Angeklagte Sven Skoda, der für die Partei „Die Rechte“ für das Europaparlament kandidiert, wartet im Gerichtssaal des Landgerichts auf den Beginn des Verfahrens.

Der Mann verlässt verhandlungsunfähig den größten Saal des Landgerichts Koblenz. „Das ist zu akzeptieren“, sagt der Vorsitzende Richter Reiner Rühmann. Die zunächst angestrebte Abtrennung des Verfahrens gegen den Angeklagten verwirft die Kammer nach einem vielstimmigen Protest der Verteidiger. Nächster Verhandlungstag ist nun der 23. Oktober – dreieinhalb Monate nach dem Ende des Münchener NSU-Prozesses um tödlichen Rechtsterror.

16 ANgeklagte, 32 Verteidiger

In der neuen Runde des 2017 eingestellten Koblenzer Verfahren gegen mutmaßliche Neonazis geht es zwar nicht um Mord, aber um die mutmaßliche Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die Anklageschrift umfasst 926 Seiten. Im ersten Verfahren ist von Gewalt gegen Linke, einem unangemeldeten Fackelmarsch, aufgesprühten Hakenkreuzen und versuchten Brandanschlägen auf Autos in den Jahren 2010 und 2011 die Rede gewesen.

Von den einst 26 Angeklagten mutmaßlich aus dem Umkreis der wohl rechtsextremen Organisation Aktionsbüro Mittelrhein mit einem sogenannten Braunen Haus in Bad Neuenahr-Ahrweiler bleiben in der zweiten Runde 16 übrig. Gegen einen 17. Angeklagten hat die Kammer das Verfahren laut Gerichtssprecherin Claudia Göbel erst am vergangenen Donnerstag eingestellt. Somit sitzen immer noch 32 Verteidiger im Gerichtssaal an sechs langen Tischen mit Mikrofonen, Laptops und Tablet-Computern.

Das Landgericht hatte den ursprünglichen Prozess im Mai 2017 wegen der „überlangen Verfahrensdauer“ von fast fünf Jahren spektakulär ohne Urteil eingestellt: Der damalige Vorsitzende Richter Hans-Georg Göttgen ging kurz darauf in Pension, es gab keinen Ergänzungsrichter mehr. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft hob das Oberlandesgericht Koblenz die Einstellung des Verfahrens auf.

Längst ein Millionen-Prozess

Beim Neustart sind gleich zwei Ergänzungsrichter und Ergänzungsschöffen dabei. Somit könnte das neue Verfahren notfalls auch beim Ausfall zweier Richter und zweier Schöffen fortgeführt werden. Das treibt die Kosten weiter in die Höhe. Schon die erste Runde soll laut Medienberichten um die 20 Millionen Euro Steuergeld verschlungen haben.

Anwälte sprechen am Rande der Verhandlung von einem Skandal. Kerstin Rueber-Unkelbach sagt: „Die Nebenfolgen sind viel härter als die zu erwartenden Strafen.“ In der ersten Runde mit 337 Verhandlungstagen hätten die Angeklagten jede Woche zwei- bis dreimal in Job oder Ausbildung fehlen müssen – jahrelang. Zuvor hätten Angeklagte bis zu 22 Monate in Untersuchungshaft gesessen. Käme es im neuen Verfahren zu Verurteilungen, würde den Betroffenen die Übernahme von Kosten aufgebürdet. „Dann droht ihnen die Insolvenz“, befüchtet Rueber-Unkelbach.

Der neue Vorsitzende Richter Rühmann spricht am Montag von vorerst 90 terminierten Verhandlungstagen bis Ende 2019. Möglicherweise könne das Verfahren auch in das Jahr 2020 reichen.

Pensionierung nicht verhindert

Der Verteidiger André Picker formuliert am Rande des Prozesses einen Vorwurf gegen die rot-gelb-grüne Regierung von Rheinland-Pfalz. Sie habe nicht mit einer Änderung des Landesrichtergesetzes eine Verzögerung der Pensionierung des ursprünglichen Vorsitzenden Richters Göttgen mit dessen Einverständnis ermöglicht. Dann wäre der erste Prozess nicht geplatzt. „In den meisten anderen Bundesländern wäre das möglich“, sagt der Anwalt.

Das Justizministerium in Mainz erinnert daran, dass ein entsprechender Antrag der CDU-Opposition im rheinland-pfälzischen Landtag von der rot-gelb-grünen Mehrheit mit mehreren Argumenten zurückgewiesen worden sei. Unter anderem hätten verfassungsrechtliche Bedenken für das Wohl des laufenden ersten Neonazi-Prozesses bei einer gleichzeitigen Gesetzesänderung eine Rolle gespielt.

Die CDU-Fraktion hat gleichwohl kürzlich ihre Forderung erneuert. Die nicht im Landtag vertretene Linke sieht nach Angaben vom Montag das Justizministerium in der Pflicht, für genügend personelle Ressourcen für das Koblenzer Verfahren zu sorgen.