Gefängnis für U-Bahn-Treter nach Angriff auf einen Touristen

Gefängnis für U-Bahn-Treter nach Angriff auf einen Touristen

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Der italienische Berlin-Tourist hielt einen Snack in der Hand, als er auf einer U-Bahn-Treppe plötzlich attackiert und schwer verletzt wurde. Fast drei Jahre später ist es nun zum Urteil gegen zwei Männer gekommen.

Fast drei Jahre nach einer brutalen Attacke gegen einen Touristen auf einem U-Bahnhof in Berlin-Kreuzberg ist ein 27-Jähriger zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Er habe auf das bereits am Boden liegende Opfer eingetreten und sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Mittwoch. Ein gleichaltriger Mitangeklagter erhielt zehn Monate Haft auf Bewährung. Er hatte dem 26 Jahre alten Italiener einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. Die Verteidiger kündigten Rechtsmittel an. Zu der Tat war es im Mai 2015 auf dem U-Bahnhof Schlesisches Tor gekommen.

Verminderte Schuldfähigkeit

„Ein unschuldiges Opfer wurde schwer verletzt“, sagte die Richterin. Eine Notwehrsituation habe für die Angeklagten nicht vorgelegen. Einer habe grundlos dem jungen Italiener einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. Als der Geschädigte auf dem Boden lag, habe der Mittäter den Mann getreten – „mit dem Schuh ins Gesicht“. Der Verletzte musste zwei Wochen im Krankenhaus behandelt werden und leide bis heute unter Folgen des Angriffs.

Die deutschen Angeklagten hatten die Gewalt zugegeben und bedauert. Er habe den Geschädigten einer Gruppe zugeordnet, von der er und sein Freund kurz zuvor angegriffen worden seien, hatte einer der 27-Jährigen zu Beginn des Prozesses vor zwei Monaten erklärt. Für den zweiten Angeklagten, der damals unter Bewährung stand, sagte der Verteidiger, sein Mandant sei „nicht bei sich“ gewesen und habe sich nicht steuern können. Die Freunde hätten zuvor reichlich Alkohol und Drogen konsumiert.

Nach einer Öffentlichkeitsfahndung im Herbst 2016 mit Bildern aus Überwachungskameras hatten sich die Angeklagten gestellt. Als sie das Video bei der Polizei sahen, seien sie entsetzt über ihre Gewalt gewesen, erklärten sie im Prozess. „Ich hatte es ganz anders in Erinnerung“, so einer der Freunde.

Das Gericht folgte einem Gutachten und ging von einer verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten aus. Im Falle desjenigen, der zugeschlagen hatte, erging ein Schuldspruch wegen Körperverletzung. Der Staatsanwalt hatte auf Strafen von drei Jahren und drei Monaten Gefängnis beziehungsweise zwei Jahren Haft auf Bewährung plädiert.

In Berlin hatten Trittattacken in U-Bahnhöfen wiederholt Entsetzen ausgelöst. Immer wieder konnten die Täter mit Hilfe der Bilder aus Überwachungskameras ermittelt werden.

Dem Rocky Débil säi Koseng
11. April 2018 - 20.59

Sie hunn hir Gewalttätegkeet zouginn a bedauert. Awer nëmmen, fir net zevill lang verknackt ze ginn. A Wirklechkeet machen se nees genau dat selwecht, wann se aus dem Bing eraus sinn, zumindest, wann een de Réckfallstatistike gleeft.