„Es gibt immer noch viele unehrliche Arbeitgeber“: DGB-Vorstand zu fünf Jahren Mindestlohn

„Es gibt immer noch viele unehrliche Arbeitgeber“: DGB-Vorstand zu fünf Jahren Mindestlohn

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Vor fünf Jahren hat der Bundestag die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat deshalb heute in Berlin zu einer Expertenkonferenz über die Auswirkung und Durchsetzung der allgemeinen Lohnuntergrenze eingeladen. Aus Sicht der Arbeitnehmervertreter gibt es hier zum Teil immer noch erhebliche Defizite, wie DGB-Vorstandmitglied Stefan Körzell im Gespräch mit unserem Korrespondenten Stefan Vetter deutlich machte.

Tageblatt: Herr Körzell, ist der Mindestlohn eine Erfolgsgeschichte?
Stefan Körzell: Ja, durchaus. Wenn wir ihn nicht hätten, müsste er sofort erfunden werden. 3,6 Millionen Beschäftigte haben vom Mindestlohn profitiert, insbesondere Frauen. Allein im sächsischen Gastgewerbe sind die Löhne seit 2015 um 20 Prozent gestiegen. Das zeigt, wie niedrig das Lohnniveau dort vorher war. Der Mindestlohn selbst hat sich seit 2015 um 10 Prozent erhöht. Und das – allen Unkenrufen zum Trotz – bei einer gleichzeitig stark gestiegenen Zahl der Beschäftigten.

Also alles in Butter?
Leider nein. Das Hauptproblem ist, dass es immer noch viele unehrliche Arbeitgeber gibt, die sich nicht an den Mindestlohn halten. Insgesamt 1,8 Millionen Beschäftigte werden um den gesetzlichen Mindestlohn betrogen. Nimmt man noch die Branchenmindestlöhne hinzu, sind es sogar 2,2 Millionen Menschen. Hier muss die Bundesregierung endlich handeln. Dass der Mindestlohn tatsächlich gezahlt wird und die Arbeitszeiten auch eingehalten werden, muss direkt am Arbeitsort überprüfbar sein.

Nun hat aber der Normenkontrollrat, ein Beratungsgremium der Bundesregierung, erst vor wenigen Tagen die hohen bürokratischen Belastungen für Unternehmen bei der Dokumentation des Mindestlohns beklagt. Wie passt das zusammen?
Gar nicht. Über die Haltung des Normenkontrollrates kann man sich nur wundern. Offenbar ist ihm entgangen, dass der Europäische Gerichtshof im vergangenen Monat ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung gefällt hat. Und daraus geht klar hervor, dass die geleistete Arbeitszeit genau dokumentiert werden muss. Die Diskussion darüber ist damit auch juristisch beendet.

Welche Umgehungspraktiken treten besonders häufig auf?
In den allermeisten Fällen lassen Arbeitgeber ihre Beschäftigten länger arbeiten, als vertraglich vorgesehen ist. Aber auch unrealistisch hohe Leistungsvorgaben, die nur durch unbezahlte Mehrarbeit zu stemmen sind, gehören zum Alltag vieler Niedriglöhner. Nach geltendem Recht sind die Unterlagen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit für Arbeitgeber viel zu leicht manipulierbar.

Zuständig für die Einhaltung des Mindestlohns ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll. Macht die ihren Job nicht gut?
Die macht ihren Job schon gut. Allerdings wurde sie auch mit immer mehr Aufgaben überhäuft. Die Aufstockung des Personals hält damit nicht Schritt. Zwar hat der Bundesfinanzminister Olaf Scholz mehr Personal zugesagt, aber das muss auch erst einmal ausgebildet werden. Für umfassende Kontrollen ist immer noch zu wenig Personal da.

Es gibt Forderungen, den Mindestlohn auf wenigstens 12 Euro pro Stunde aufzustocken. Gegenwärtig sind es 9,19 Euro. Was hält der DGB davon?
Der DGB will einen armutsfesten Mindestlohn. Nach der EU-Definition sind das für Deutschland aktuell 11,99 Euro. Im Mindestlohngesetz ist eine Überprüfung des Gesetzes vorgesehen. Es ist an der Bundesregierung, dies im nächsten Jahr für eine einmalige Erhöhung zu nutzen. 12 Euro müssen drin sein.