Haftstrafen auf Bewährung

Haftstrafen auf Bewährung
(Herve Montaigu)

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Ein Jahr Gefängnis auf Bewährung für Antoine Deltour und neun Monate Haft auf Bewährung gegen Raphael Halet. Edouard Perrin freigesprochen.

Angeklagt waren Antoine Deltour, Raphaël Halet und der Journalist Edouard Perrin. Die Staatsanwaltschaft hatte am Ende des Prozesses 18 Monate Haft mit möglicher Bewährung sowie eine Geldstrafe gefordert. Gegen den Journalisten Perrin wurde eine Geldstrafe beantragt.

Aus dem Urteil geht hervor, dass sowohl Deltour als auch Perrin heute den Statut als „Whistleblower“ anerkannt bekommen hätten. Dies bedeutet: Hätten die Enthüllungen im Jahr 2016 stattgefunden, wären sie nicht verurteilt worden.

Deltour war von 2008-2010 Mitarbeiter von PricewaterhouseCoopers. Am 13. Oktober 2010, dem Tag bevor er die Firma verließ, kopierte er binnen 29 Minuten rund 45.000 Seiten Dokumente aus über 2.600 verschiedenen Dossiers. Darunter auch über 400 sogenannte „Advance Tax Agreements“ (ATA). Und diese machten LuxLeaks zu einem Skandal internationalen Ausmaßes.

Im Sommer 2011 reichte Deltour die Dokumente an den Journalisten Perrin weiter. Der machte sie in seiner Sendung „Cash investigation“ im Mai 2012 zum Thema. Weiter wurden sie vom „Internationalen Konsortium investigativer Journalisten“ veröffentlicht. Bereits vorher hatte PwC Hinweise auf ein Leck bekommen und Nachforschungen angestellt. Deltour wurde enttarnt.

Das „Leck“

Im Juni 2014 tauchten in einer weiteren Sendung von „Cash investigation“ dann erneut Dokumente von PwC auf. Diesmal handelte es sich um Steuererklärungen. Schnell gelang es PwC, Raphaël Halet als „Leck“ zu identifizieren. Dieser hatte die erste Sendung von Perrin gesehen und ihn kontaktiert. Halet arbeitete in jener PwC-Abteilung, in der die ATAs in Papierform gedruckt, gescannt und archiviert wurden.

Obwohl PwC ein internes Abkommen mit Halet abschloss, kam es in Luxemburg im Zuge der Ermittlungen gegen unbekannt zu einer Anklage gegen Deltour, Perrin und Halet. Perrin ist nicht wegen der Veröffentlichung der Dokumente angeklagt, sondern weil er Halet dazu angeleitet haben soll, eine spezielle Mailbox einzurichten, über die ihm die Dokumente zugestellt werden konnten.

Internationale Brisanz erhielten die LuxLeaks-Dokumente vor allen Dingen durch die ATAs, Steuervorbescheide der Luxemburger Regierung, die international operierenden Firmen enorme Steuervorteile verschafften. Die EU-Kommission wurde aktiv, das Europaparlament setzte einen Untersuchungsausschuss ein. Es wurde bekannt, dass es in 22 verschiedenen Ländern solche Steuervorbescheide („Tax Rulings“) gab.

Ermittlungen

Der Haken: Keines der Länder hatte die anderen hierüber informiert, obwohl sie dies alle laut einer Direktive aus dem Jahre 1977 hätten tun sollen. Die Vorgänge wurden untersucht. In einigen Fällen wurden die Bescheide als illegale Beihilfen eingestuft und die Firmen zu Rückzahlungen verurteilt. In Frankreich forderte das Finanzamt bei Firmen Steuern in Millionenhöhe ein.

Peinlich ist LuxLeaks, weil im Prozess klar wurde, dass PwC eigentlich alles machte. Das zuständige Steuerbüro 6 in Luxemburg setzte nur noch seine Unterschrift drunter. Zudem füllte PricewaterhouseCoopers selbst Dokumente mit offiziellem Kopf der Steuerverwaltung aus, wie Raphaël Halet schilderte (Link)

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