Haftstrafe nach „March For Freedom“-Tumulten

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Juni 2014, Demonstranten versuchen die Ministerkonferenz auf Kirchberg zu stören. Die Polizei geht dazwischen. Es kommt zu heftigen Tumulten. Nun wurden die Urteile gesprochen.

Vor Gericht mussten sich sechs Personen verantworten, denen u.a. bewaffnete Rebellion, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beamtenbeleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen wurde. Am Donnerstag fiel das Urteil.

Die Geschichte: Am 5. Juni 2014 versuchten Demonstranten, die Ministerkonferenz auf dem Kirchberg zu stürmen. Als die Polizei die place de l’Europe und den Eingangsbereich räumen wollte, kam es zu Tumulten, an denen die sechs Angeklagten ebenfalls beteiligt waren.

Die Strafen

Am Donnerstag wurde einer der Beschuldigten zu einer Haftstrafe von sechs Monaten und vier weitere zu Bewährungsstrafen von sechs Monaten verurteilt. Außerdem verhängte das Gericht eine Geldstrafe gegen einen weiteren Angeklagten.

Am ersten Prozesstag wurde ein Video gezeigt, das das Geschehen während der Demonstration auf der place de l’Europe verdeutlicht. Während des Einsatzes erlitten mehrere Polizeibeamte sowohl Schürfwunden als auch Verbrennungen im Gesicht und an den Armen, die durch eine bislang noch unbekannte Flüssigkeit verursacht wurden.

Verletzte Demonstranten

Auch trugen einzelne Demonstranten Verletzungen durch die Polizisten davon. Aus Angst vor einer Retourkutsche der Polizei reichte jedoch keiner der Verletzten Klage ein. Laut dem Staatsanwalt handelte es sich beim „March For Freedom“ keinesfalls um eine friedliche Demonstration, da schon am Vortag der Kundgebung auf Kirchberg Vandalismus am Schengener Europadenkmal betrieben wurde.

Die Polizei sah sich aufgrund des Verhaltens der Demonstranten gezwungen, einzugreifen. Obwohl es Barrikaden auf dem Kirchberg gab, achteten die Demonstranten nicht darauf und blockierten den Eingang zu einem öffentlichen Gebäude. „Auf dem Video sind nur Aktivisten mit Stöcken zu sehen und keine Polizisten. Einige der Teilnehmer trugen außerdem Wasserflaschen bei sich“, erklärte der Staatsanwalt während des Prozesses.

Justiz stellt Vermutungen an

Vermutet wird, dass diese Flaschen mit chemischen Substanzen gefüllt waren. Auf der Internetseite der Gruppierung seien zudem Verhaltensregeln zum Umgang mit der Polizei aufgelistet gewesen. „Die Polizisten wurden mit chemischen Flüssigkeiten besprüht und mussten heftige Schläge einstecken. Zudem wurden sie von den Demonstranten immer wieder bedrängt und lautstark beleidigt und angepöbelt. Um Festnahmen zu entgehen, wechselten die Demonstranten zudem noch ihre Kleidung“, betonte der Staatsanwalt weiter.

Einige der Angeklagten sind in Deutschland wegen ähnlichen Vergehen wie die, die ihnen in Luxemburg zur Last gelegt werden, bereits vorbestraft. Gefordert wurde für jeden der Beschuldigten eine Haftstrafe von 18 Monaten.