Gar nicht so einfach

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Das in Italien geltende Wahlrecht, nach dem am Sonntag und Montag eine neues Parlament gewählt wird, ist höchst kompliziert.

Das Wahlrecht war Ende 2005 verabschiedet worden und löste das seit Anfang der 90er Jahre geltende Mehrheitswahlrecht ab. Gescheitert sind in den letzten Monaten Bemühungen, es zu reformieren. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte:

– An der Wahl für die Abgeordnetenkammer können alle Italiener teilnehmen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Wahlberechtigt sind demnach etwa 47,2 Millionen in Italien lebende Staatsbürger und 3,4 Millionen Italiener im Ausland.

– An der Wahl für die zweite Kammer, den Senat können sich Italiener ab dem 25. Lebensjahr beteiligen. Wahlberechtigt sind 43,2 Millionen Wähler in Italien und 3,1 Millionen im Ausland lebende Staatsbürger.

– Insgesamt werden 630 Abgeordnete und 315 Senatoren gewählt. 618 Sitze im Abgeordnetenhaus und 309 Sitze im Senat werden von den in Italien lebenden Wählern bestimmt, der Rest von Auslandsitalienern.

– Bei der Abstimmung über das Abgeordnetenhaus wird die Auszählung auf landesweiter Ebene vorgenommen.

Mehrheit garantiert

Das Wahlrecht garantiert dem Parteienbündnis mit den meisten Stimmen eine Mehrheit von 340 Sitzen oder 54 Prozent. Parteien, die zu einem Bündnis gehören, müssen mindestens zwei Prozent der Stimmen erreichen, um einen Sitz zu erhalten. Gruppierungen, die im Alleingang antreten, benötigen vier Prozent der Stimmen. Bündnisse werden anerkannt, wenn sie mindestens zehn Prozent der Stimmen erhalten. Als ein Bündnis gilt eine Gruppe, wenn sie ein gemeinsames Wahlprogramm vorstellt und einen gemeinsamen Spitzenkandidaten aufstellt.

– Bei der Abstimmung über den Senat erfolgt die Auszählung auf regionaler Ebene. Ein Bündnis, das in einer Region vorne liegt, erhält mindestens 55 Prozent der Sitze, die insgesamt für das Gebiet zu vergeben sind. Parteien, die zu einem Bündnis gehören, benötigen drei Prozent der Stimmen, um einen Sitz zu erhalten. Gruppierungen, die im Alleingang antreten, müssen auf acht Prozent der Stimmen kommen. Ein Bündnis muss mindestens 20 Prozent erringen.

– Wegen der verschiedenen Auszählungsarten kann es in Abgeordnetenhaus und Senat zu unterschiedlichen Mehrheiten kommen. Das kann das Regieren schwierig gestalten, weil Gesetze von beiden Kammern des Parlaments verabschiedet werden müssen.