Fluggesellschaft und Pilot im Fehler

Fluggesellschaft und Pilot im Fehler
(dpa)

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Am Dienstag hat der Staatsanwalt sein Plädoyer fortsetzt. Er sieht eine Verbindung zwischen der "Passivität" der Luxair und dem Fehlverhalten des Piloten.

Wegen einer Bombendrohung hatten sich die Plädoyers zunächst verzögert. Staatsanwalt Serge Wagner fordert, den Unglückspiloten Claude Poeckes in allen Anklagepunkten für schuldig zu erklären.

Auch die technischen Fragen wurden vor Gericht erörtert. Musste die Luxair das zusätzliche Sicherheitssystem in die Fokker 50 einbauen? Serge Wagner betonte, dass der Flugzeugbauer sicherlich klarer hätte sein müssen, was die „Service- Dokumente“ anbelangt. Sie hatten mehr Informationen, als sie freigaben. Die Sicherheitskultur bei Fokker sei nicht sehr entwickelt gewesen.

Eine Reihe von Fehlern

Seiner Auffassung nach hatten die Verantwortlichen bei der Luxair genug Möglichkeiten das Risiko der Aktivierung des Rückschubs während des Fluges zu vermeiden. Sich hinter dem optionalen Charakter der Fokker- Korrespondenz zu „verstecken“ sei nur ein Versuch, sich seiner Verantwortung zu entziehen. Dem Piloten Poeckes wird unter anderem vorgeworfen, die vorgeschriebenen Prozeduren nicht respektiert zu haben und durch die falsche Handhabung des Schubhebels einen fatalen Sinkflug eingeleitet zu haben.

Heftig kritisierte der Staatsanwalt den Untersuchungsrichter, der es ablehnte Fokker und seinen Schubhebel- Zulieferer anzuklagen. Sie hätte sich auf falsche Hypothesen berufen und schon eine Meinung zum Inhalt der Affäre geäußert. Das hätten sie nicht tun dürfen, so Wagner.

Die Passivität der Luxair

Wenn die Luxair die zusätzliche Sicherheit in den Flieger integriert hätte, wäre der Crash wahrscheinlich nicht passiert, so Wagner. Es gebe eine klare Verbindung zwischen der Passivität der Luxair, dem Fehlverhalten des Piloten und dem Unfall. Nur die Piloten zu warnen, den Hebel nicht unsachgemäß zu bedienen, habe nicht gereicht. Um seinen Argumenten mehr Gewicht zu verleihen zitierte der Staatsanwalt erneut aus dem Gutachten des Flugunfall-Experten Favé. Am Mittwoch wird Staatsanwalt Serge Wagner seine Ausführungen fortsetzen und die Schuldfrage der einzelnen Angeklagten beleuchten.

In dem Verfahren müssen sich seit dem 10. Oktober der Pilot, drei Luxair-Direktoren, ein Technikleiter und zwei Flugzeugmechaniker unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Bei dem Absturz der Fokker 50 am 6. November 2002 starben 20 Menschen. Das Flugzeug war auf dem Weg von Berlin nach Luxemburg kurz vor dem Ziel verunglückt.