Staatsanwalt fordert Geldstrafe

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(dpa/Archiv)

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Vor gut zwei Jahren erschlug in Trier eine umstürzende Kastanie eine 70-jährige Fußgängerin. Im Berufungsprozess forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe.

Im Berufungsprozess um ein tödliches Baumunglück in Trier hat die Staatsanwaltschaft 1800 Euro Geldstrafe für den angeklagten Gärtnermeister gefordert. Der 54-Jährige habe sich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Arnold Schomer am Freitag vor dem Landgericht Trier.

Seiner Ansicht nach hätte der Mitarbeiter des Trierer Grünflächenamtes das Unglück verhindern können, wenn er den alten und maroden Baum früher eingehend untersucht und dessen Fällung angeordnet hätte. Vor gut zwei Jahren hatte eine umstürzende Kastanie eine 70-jährige Fußgängerin erschlagen, ein heute 60-jähriger Mann wurde schwer verletzt.

Das Amtsgericht Trier hatte den Gärtner vor einem Jahr zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt. Dagegen legte der 54-Jährige Berufung ein – daher kam es zur Neuauflage vor dem Landgericht. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil soll am 23. Dezember gesprochen werden.