Der Mitbegründer der „National-Bewegong“, einer rechtsextremen Partei, die in den 90er Jahren mehr oder weniger erfolgreich aktiv war, hatte Flugblätter mit fremdenfeindlichem Inhalt verteilt und an alle Polizeikommissariate verschickt.
Dabei war Pierre P. bereits 2013 zweimal wegen ähnlichen Vorwürfen zu 30 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Diesmal betonte er vor den Richtern: „Ech si kee Rassist, mä ech wollt d’Politik dorop opmierksam maachen.“
Darüber hinaus kritisierte P. wie gehabt die nationale Presse, die unfrei sei und von der Politik gesteuert werde. Seine Verteidigerin, Me Marguerite Biermann, forderte den Freispruch, weil er sich lediglich gegen die Einwanderungspolitik wehrt, die von großen Konzernen und Banken gesteuert würde.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hielt jedoch fest, dass das Flugblatt eindeutig fremdenfeindliche Aussagen beinhaltet und forderte eine Haftstrafe von 30 Monaten. Gestern nun wurde Pierre P. wegen Exzessen von Xenophobie zu 8 Monaten Haft verurteilt.
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