Pierre P. muss nicht nach Schrassig

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Wegen Fremdenhass und Ausländerfeindlichkeit musste sich Pierre P. vor den Berufungsrichtern verantworten. Er wurde am Dienstag zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt. Die achtmonatige Haftstrafe aus erster Instanz wurde gekippt.

Vor dem Berufungsgericht wurde Pierre P. am Dienstag zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt. Er hatte fremdenfeindliche Aussagen gemacht und Fremdenhass verbreitet. Es ist aber nicht die erste Verurteilung.

Pierre P., der Mitbegründer der „National Bewegong“, einer rechtsextremen Partei, die in den 90er-Jahren aktiv war, habe im Oktober und November des vergangenen Jahres Flyer mit fremdenfeindlichem Inhalt unter anderem in der rue de Rome in Mamer und in einzelnen Straßen in der Hauptstadt verteilt. Darüber hinaus habe er die Flugblätter an alle Polizeikommissariate verschickt.

Darauf war unter anderem zu lesen: „Datt d’Zerstéierung vun eisem Land op déi Mass Auslänner zeréckzeféieren ass, do gëtt et absolut keen Zweifel. Eis Rechter ginn ëmmer méi beschnidden. Esouguer eist Eegentumsrecht get ëmmer méi ausgehiewelt wéinst den Auslänner, déi zu Dausenden an eist Land stréimen. Mir ginn duerfir entegent, andeems mir duerch allerlee Tricken forcéiert ginn, eis Lännereien hirzeginn. Mir kréien ëmmer méi héich Taxen opgezwongen. Alles dat ass op déi héich Awanderung zeréckzeféieren. Déi brauchen einfach zevill (Wunnraum, Waasser, Elektresch, Drénkwaasser, Stroossen, Schoulen, Infrastrukturen, asw…) a produzéieren duerfir enorm vill Offall“. – Dies nur ein kleiner Auszug aus den Flugblättern. P. wurde bereits im Jahr 2013 zweimal wegen ähnlicher Vorwürfe zu 30 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

„Ech si kee Rassist, mee …“

Anlässlich des Prozesses betonte P.: „Ech si kee Rassist, mee ech wollt d’Politik dorop opmierksam maachen. Och wann ech geschriwwen hunn ‚Se schäissen eis mat Auslänner zou‘, waren net Politiker an Akteure vun der Zivilgesellschaft gemengt, mee Bréissel an all die Oplagen, déi d’Europäesch Kommissioun eis gëtt.“ Darüber hinaus kritisierte P. die nationale Presse, die hierzulande angeblich keine Freiheit habe und von der Politik gesteuert werde. Es gebe laut ihm keine öffentliche Debatte über die Einwanderungspolitik und genau deswegen habe er die Flugblätter ausgeteilt. Auch kritisierte P., dass das Urteil aus erster Instanz auf Französisch verfasst sei: „Dat ass net eis Mammesprooch.“ Des Weiteren griff P. die Justiz an. „Ech hat kee fräie Prozess, an Dir wäert et jo net mat mir maache wéi deemols am Joer 1622 mam Galileo, deen och monddoud gemaat gouf“, so der Angeklagte.

Der Mann ging im Prozess immer wieder darauf ein, dass er sich nur frei äußern und keineswegs Ausländer beleidigen und angreifen wollte. Er versuchte sich mehrere Male herauszureden. Pierre P. verglich die aktuelle Zeit mit der Nazizeit: „Deen, dee matgelaf ass, hat Fräiheet, an déi, di Oppositioun maachen, sinn ëmbruet ginn.“ Er betonte auch immer wieder, dass die Luxemburger Betriebe nicht mehr in luxemburgischer Hand seien. „D’Arbed gehéiert engem Inder an och d’Immobilie sinn an den Hänn vun auslänneschen Entreprisen“, meinte der Angeklagte.

Eindeutig fremdenfeindliche Aussagen

Seine Verteidigerin Me Marguerite Biermann betonte in ihrem Plädoyer, dass P. sich nur gegen die Einwanderungspolitik wehre, die von großen Konzernen und Banken gesteuert werde. „Mein Mandant hat weder rassistische noch fremdenfeindliche Aussagen getätigt. Er will nur darauf aufmerksam machen, dass es früher oder später zum Zusammenbruch Luxemburgs kommen wird, falls die Politik nicht andere Wege gehe“, so Me Biermann.

Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft meinte im Prozess, dass das Flugblatt eindeutig fremdenfeindliche Aussagen beinhalte und der Angeklagte dafür bestraft werden müsse. „Der Beschuldigte erklärte, er habe sich nur frei äußern wollen. Jedoch gibt es bei der Meinungsfreiheit auch Grenzen. Aufruf zum Fremdenhass geht eindeutig zu weit. Pierre P. ist ein Wiederholungstäter. Er will es schließlich nicht anders verstehen als mit Haftstrafe“, so der Generalstaatsanwalt.

Das Gericht hat aber nun anders entschieden. Pierre P. wurde zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt, die achtmonatige Haftstrafe aus erster Instanz wurde gekippt. Seine vorherigen Strafen (30 Monate Gefängnis auf Bewährung) sind mit dieser Verurteilung nicht hinfällig. Er muss durch dieses Urteil aber nicht nach Schrassig.