Organisierter Betrug auf Baustellen

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Auf den Luxemburger Baustellen wird immer öfters betrogen. Ziel der Betrüger sei es in kurzer Zeit so viel Geld wie möglich zu verdienen, meint der Zoll am Freitag.

Immer öfters würden in Luxemburg sogenannte „Bausanierungsfirmen“ in Erscheinung treten, denen es lediglich darum gehe, möglichst schnell viel Geld zu verdienen, ohne jedoch die Gesetze einzuhalten, betont der Zoll. Dabei bleibe auch die Sicherheit der Arbeitnehmer oft auf der Strecke. Zudem entpuppe sich das vermeintlich günstige Angebot im Nachhinein häufig als teuere Angelegenheit.

So seien in letzter Zeit in Luxemburg Flyer in Briefkästen verteilt worden, bei denen verlockende Angebote zur Fassadenreinigung, Dachsanierung und Bautenschutz angeboten wurden. Dabei werden die Kunden nach verrichteter Arbeit immer aufgefordert, die Leistungen sofort in bar zu entrichten. Auf dieses Weise werde keine Mehrwertsteuer gezahlt, erklärt die Zollverwaltung.

Kontrollen brachten es ans Licht

Bei landesweiten Kontrollen auf Baustellen am 18. September wurde ein Netz von solchen betrügerischen Firmen aufgedeckt. Es wurde festgestellt, dass neben dem systematisch betriebenem Sozialdumping, die allgemeinen Arbeitsbedingungen der Arbeiter und insbesondere die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit auf dem Arbeitsplatz nicht eingehalten wurden. Die Arbeitnehmer kamen meist aus osteuropäischen Ländern, waren nicht angemeldet und wurden ausgebeutet, heißt es. Es wurden des Weitern gravierende Vergehen gegen das Entsendegesetz festgestellt. Oft waren die Arbeiter nicht bei der Sozialversicherung angemeldet. Es gab auch Zeugenaussagen, dass der versprochene Lohn nicht ausgezahlt wurde.

Der Zoll, die Gewerbeaufsicht und die Abteilung Arbeitsmedizin des Gesundheitsministeriums schlossen daraufhin drei der acht kontrollierten Baustellen. Sämtliche Vorfälle wurden an die Staatsanwaltschaft Luxemburg weitergeleitet.

Bei Arbeiten am Haus soll man sich immer im Voraus vergewissern, ob die Firma im Besitz der nötigen Handelsermächtigung ist und eine Mehrwertsteuernummer besitzt, rät die Zollverwaltung. Die Rechnungen sollen nicht in bar und ohne Beleg gezahlt werden. Der Kunde soll sich immer von der jeweiligen Firma eine Quittung für die geleistete Arbeit ausstellen lassen.