Anstatt der dort erlaubten 90 km/h wurden 144 km/h gemessen. Trotz eindeutiger Haltezeichen bremste der Fahrer sein Auto zwar ab, er hielt das Fahrzeug aber nicht an. Er konnte erst vor der Auswahrt Livange gestoppt werden. Später erklärte der Schuldige der Polizei, er hätte keine geeignete Parkmöglichkeit gesehen.
Die Beamten stellten bei der Papierkontrolle fest, dass der Fahrer seinen Führerschein erst am 30. September erhalten hatte. Drei Wochen später wurde ihm die Fahrerlaubnis wieder entzogen.
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