Drei Jahre Haft beantragt

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(dpa/Archiv)

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Der Prozess wegen Zuhälterei im Nachtklub „Splendid“ wurde am Mittwoch fortgesetzt. Der Staatsanwalt beantragte drei Jahre Haft, eine Geldstrafe und die Schließung des Nachtklubs.

Der Vorsitzende der Strafkammer, Marc Thill, war am Mittwoch sichtlich nicht begeistert, als der Verteidiger von Laurette B. erklärte, dass seine Mandantin krankheitsbedingt nicht vor Gericht erscheinen werde. „Wir können sie also nicht zu den Vorwürfen befragen?“, wollte der vorsitzende Richter wissen.

Rechtsanwalt Me Roland Michel erläuterte daraufhin, dass er seine Mandantin vertreten werde. In der Affäre geht es vor allem darum, dass im Cabaret „Splendid“ einige Tänzerinnen zur Prostitution gezwungen wurden. Bereits vor zwei Jahren wurde der Prozess „par défaut“ verhandelt.

„König der Nacht“ dement

Zu Beginn saß neben der Geschäftsführerin ebenfalls der Eigentümer des „Splendid“, Jos H., auf der Anklagebank. Ein Psychiater attestierte dem sogenannten „König der Nacht“ Demenz, weshalb H. sich bereits anlässlich des ersten Prozesses nicht mehr auf der Anklagebank verantworten musste.

Laut Anklageschrift sollen die Animierdamen aus dem „Splendid“ in der Zeitspanne zwischen 2004 und 2006 die Kunden in die Separees mitgenommen haben. Hier soll es dann zum Geschlechtsverkehr gekommen sein. Die Kunden mussten teilweise bis zu 1.500 Euro für eine Flasche Schaumwein zahlen. In diesem Preis sei, laut Anklageschrift, sexueller Kontakt mit inbegriffen gewesen.
Die „Tänzerinnen“ hätten 20 Prozent des Getränkepreises erhalten.

Prozess wieder aufgerollt

Eine Zeugin erklärte bei der Polizei, an den „besten“ Tagen habe sie bis zu 2.000 Euro verdient. Vor zwei Jahren kam es zu einem Urteil, jedoch legte der Verteidiger von Laurette B. Berufung gegen dieses Urteil ein. Deswegen wurde der Prozess wieder aufgerollt. Am Dienstag erläuterten Zeugen, die als Animierdamen in dem Nachtklub gearbeitet haben, dass sie nie zur Prostitution gezwungen worden seien, es sei eben einfach passiert. Auch erklärten die einzelnen Damen am ersten Prozesstag, dass die Geschäftsführerin Laurette B. genau von den sexuellen Handlungen gewusst habe. Die Animierdamen hatten ausgesagt: „La relation sexuelle était comprise dans le prix du champagne.“

Wo am ersten Prozesstag noch drei Verteidiger die Angeklagte vertraten, waren es am Mittwoch „nur“ noch zwei. Me Gaston Vogel erschien am Mittwoch nicht vor Gericht. Beide Rechtsanwälte erstatteten zu Beginn der gestrigen Sitzung Anzeige gegen die beiden Zeuginnen, die am Dienstag gegen ihre Mandantin ausgesagt hatten. Es geht hierbei um eine Zeugenbescheinigung von einer der beiden Frauen. Sie habe darin behauptet, die Belastungszeugin würde sehr oft lügen.

„Damen wurden ausgebeutet“

Me Roland Michel unterstrich: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Deswegen blieb mir nichts anderes übrig, als Klage gegen die Frau einzureichen.“ Vor allem forderten beide Verteidiger ein „sursoir à statuer“.
Dies bedeutet, dass die Affäre erst in die Beratungsphase gehen kann, wenn die Klagen wegen Falschaussage aufgeklärt sind. Nach einer kurzen Beratung entschied das Gericht, diesen Antrag dem gesamten Prozess hinzuzufügen. Im Urteil wird man dann auf den Antrag des „sursoir à statuer“ eingehen.

Anschließend reichte der Rechtsanwalt einer der Animierdamen, die zum Tatzeitpunkt nur 18 Jahre alt war, Nebenklage ein. Er beantragte einen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro. Me Yves Altwies erklärte zudem, dass es psychisch sehr schwierig für seine Klientin gewesen sei. „Auch wenn niemand zur Prostitution gezwungen wurde, wurden die Damen ausgebeutet“, so der Rechtsanwalt.

Anschließend folgte das Plädoyer des Verteidigers Me Roland Michel. Dieser kann sich nicht vorstellen, dass seine Mandantin von den sexuellen Handlungen im „Splendid“ gewusst hatte. „Im Erdgeschoss gibt es keine Trennwände, jedoch ist die hintere Ecke nicht von der Bar aus zu sehen. Meine Klientin hielt sich meistens hinter der Theke auf und konnte nicht wissen, was sich in der hinteren Ecke des Nachtklubs abspielte. Was die Damen in dieser Ecke mit den Kunden getan haben, konnte Laurette B. nicht wissen“, sagte Me Michel.

Geldstrafe und Schließung

In der Anklageschrift ist auch davon die Rede, dass zahlreiche Kondome im Nachtklub gefunden wurden. Dies würde ebenfalls darauf hinweisen, dass es zur sexuellen Handlungen gekommen sei. Was diese Kondome angeht, erklärte Me Michel, dass sie in den privaten Schubladen der Animierdamen gefunden wurden. Zudem hätten zahlreiche Zeugen ausgesagt, dass Jos H. derjenige war, der die Geschäfte des „Splendid“ geleitet hat. „Et goung ëmmer nëmme rieds vum Jos, an elo, wou de Jos net méi am Prozess ass, gëtt déi ganz Schold op meng Klientë gedréckt“, erlärte Me Michel wütend.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Nadine Scheuren, erklärte, dass die Angeklagte sehr wohl gewusst haben muss, dass sexuelle Handlungen im „Splendid“ stattgefunden haben. Sie sprach von einer „Maison de débauche“. „Ein Kunde hat sogar bis zu 15.000 Euro an einem Abend ausgegeben, dieser hatte dann auch das Recht auf mehrere Frauen“, so die Substitutin.

Zudem meinte sie, es sei seltsam, dass die Angeklagte nicht zum Prozess erschienen sei. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass man sehr wohl die Angeklagte wegen Zuhälterei und Menschenhandel verurteilen muss. Sie forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und eine angepasste Geldstrafe. Zudem wurde die definitive Schließung des Nachtklubs „Splendid“ beantragt.

Das Urteil wird am 18. Dezember ergehen.

(Philippe Hammelmann/Tageblatt.lu)