12 Jahre Haft werden gefordert

12 Jahre Haft werden gefordert
(Martine may)

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Einem jungen Mann wird vorgeworfen versucht zu haben während eines Streits seinen Kontrahenten zu töten. Am Mittwoch fanden die Plädoyers statt.

Am Mittwoch war es am Verteidiger, Me Philippe Stroesser, das Plädoyer im Prozess gegen Steve C. vorzutragen, der sich wegen eines Totschlagversuchs in Esch vor der von Prosper Klein präsidierten Kriminalkammer verantworten musste.

Der Anwalt basierte sich dabei auf die Aussagen eines Zeugen vor dem Untersuchungsrichter. Der Mann habe das Opfer zweimal geschlagen, bevor dieser sich mit einer Flasche in der Hand wehrte, so sein Klient damals. Er habe den Schlag nicht zur Kehle seines Gegners geführt, sondern zum Gesicht, um präziser zu sein, zum Unterkieffer. Dieser verhinderte größeren Schaden beim Opfer. Er habe das Leben seines Gegenübers nicht in Gefahr bringen wollen, so der Angeklagte.

Statt eines Totschlagversuchs sprach der Verteidiger von einer Schlägerei mit fatalem Ausgang, die laut neuropsychiatrischem Experten nicht zuletzt durch den exzessiven Drogenkonsum beider Protagonisten ausgelöst wurde.

Streit um eine Frau

Da sein Mandant sich nicht mit dem Opfer schlagen wollte und nur wegen einer Dummheit ausrastete, forderte der Anwalt mildernde Umstände. Er wolle aber nicht auf Notwehr plädieren, weil der Angeklagte überreagiert hätte, so der Verteidiger.

Anklägerin Colette Lorang hielt jedoch den Versuch des Totschlags zurück, da dem Streit eine Beleidigung der Frau des Opfers vorausging, die den Streit eskalieren ließ. Er hätte die Flasche absetzen können, statt sie zum Kopf des Opfers zu führen.
Auch wenn keine akute Lebensgefahr bestand, verfehlte der Schlag mit der anfangs versteckten Flasche die Hauptschlagader nur um Zentimeter. Außerdem war das Opfer vom Vorwurf der „coups et blessures“ freigesprochen worden.

Die öffentliche Anklägerin forderte wegen versuchtem Totschlags mit gewisser Aggressivität, die nicht auf Drogen oder Alkohol zurückzuführen sei, für den vorbestraften Angeklagten eine Haftstrafe von 12 Jahren mit maximal 5 auf Bewährung. Das Urteil wird am 15. Juli 2015 gesprochen.