Saarland: 23-Jähriger muss wegen tödlicher Autoraserei in Haft

Saarland: 23-Jähriger muss wegen tödlicher Autoraserei in Haft
Foto: Pixabay

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Der als „Todesfahrer“ in die Schlagzeilen geratene 23-jährige Dennis M. muss ins Gefängnis. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den Angeklagten am Dienstag in einem Berufungsprozess zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Außerdem wurde ihm für weitere zwei Jahre die Fahrerlaubnis entzogen.

In eine Gruppe Jugendlicher gerast

Die Kammer befand den Angeklagten für schuldig, im August 2016 bei Überherrn (Landkreis Saarlouis) in eine Gruppe Jugendlicher gerast zu sein und dabei eine 14-Jährige getötet und zwei andere Jugendliche schwer verletzt zu haben. „Das Ganze war kein Augenblicksversagen, sondern Ausdruck seiner puren und ungezügelten Lust am Rasen“, befand der Vorsitzende Richter Thomas Emanuel.

Das Gericht verurteilte den jungen Mann aus der Tuning-Szene wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung und blieb damit leicht unter dem Urteil des Amtsgerichts Saarlouis. Es hatte zusätzlich noch den Straftatbestand der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs als erfüllt gesehen und den Angeklagten im Juli 2017 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Verteidigung, die damals wie auch am Dienstag Bewährung gefordert hatte, kündigte bereits an, in Berufung zu gehen.

Nebenklage-Vertretern Anika Rühl, die die Eltern des toten Mädchens vertritt, hielt das Urteil für „akzeptabel“. Ziel sei es gewesen, eine Freiheitsstrafe zu erreichen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Noch nach dem Unfall für sein 250-PS-Rennauto geschwärmt

Eine wesentlich höhere Gefängnisstrafe – drei Jahre und vier Monate – hatte Staatsanwältin Andrea de Lagaye gefordert. Der Angeklagte, der seinen Opel Zafira zu einem 250-PS-Rennauto umgebaut hatte, habe rücksichtslos und grob fahrlässig gehandelt. Die „unreflektierte Zurschaustellung seiner Begeisterung für sein Auto“ auch nach dem Unfall noch sei für die Eltern der Getöteten extrem belastend gewesen. Eine Entschuldigung bei ihnen in der ersten Instanz hielt die Staatsanwältin für „taktisch motiviert“.

Nach Ansicht des Richters war Dennis M., der vor dem Landgericht schwieg, einem „Fanatismus für Rennfahrzeuge verfallen“. Er habe nicht erkennen können, so Emanuel, dass sich der Angeklagte von der Gesinnung distanziert habe, die zu dem Unfall geführt habe. Seine Tat sei qualifiziert durch ein „Gesamtgepräge aus Rücksichtslosigkeit und Eigensucht“. Aufgrund der psychischen Folgen für die verletzten Opfer und für die Angehörigen, die „unfassbares Leid erfahren mussten“, habe die Tat nach Meinung des Gerichts „ein besonders gravierendes Gewicht erreicht“.

 

Nomi
25. Januar 2018 - 10.26

Wann een engem virsaetzlech d'Liewen hellt, huet een dann nach ee Recht ob ee frei't Liewen ?????

MarcL
24. Januar 2018 - 12.22

Wie das Auto zur Waffe wird wenn es in die Hände von Unverbesserlichen gerät.

Mephisto
24. Januar 2018 - 10.57

Doppelt so hoch hätte die Strafe sein müssen, mindestens. Er war ja uneinsichtig, zeigte weder Reue noch Bedauern. Kurzum, die Folgen des Unfalls waren ihm egal. In ein paar Jährchen rast er wieder.

ROBERT POLFER
23. Januar 2018 - 20.50

Strafe nicht hoch genug