Frau angefahren und schwer verletzt

Frau angefahren und schwer verletzt
(Tageblatt-Archiv)

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Eine Frau wurde in der Dienstagnacht in Luxemburg von einem Auto erfasst und gegen die Windschutzscheibe geschleudert. Sie wurde schwer verletzt. Auch andere betrunkene Fahrer hielten die Polizei auf Trab.

In der rue de la Tour de Jakob in Luxemburg wird in der Nacht zum Nationalfeiertag eine Frau angefahren und schwer verletzt. Gegen vier Uhr, so berichtet die Polizei, kommt es zum Streit zwischen fünf Menschen. Diese setzen sich anschließend in zwei Autos und fahren weg. Doch nach wenigen Metern krachen beide Fahrzeuge zusammen.

Eine Frau steigt mit ihren beiden Freunden aus einem der Autos aus und geht auf einen Fußgänger zu, der auf Bürgersteig steht. In diesem Moment gibt die Fahrerin des zweiten Autos Gas und erfasst mit der Stoßstange die Frau auf der Straße. Das Opfer wird gegen die Windschutzscheibe geschleudert. Die Unfallverursacherin setzt zunächst ihre Fahrt fort, bevor sie zum Unfallort zurückkommt.

Alkohol und Drogen

Nach der Erstversorgung vor Ort muss die schwer verletzte Frau mit mehreren Knochenbrüchen in die nächste Klinik gebracht werden. Gegenüber der Polizei gibt ein Mann vor, gefahren zu sein. Die Fahrerin und ihr Begleiter müssen noch an Ort und Stelle einen Atemlufttest machen. Beide Proben waren positiv. Außerdem stellte es sich heraus, dass die Fahrerin offenbar Drogen genommen hatte.

Nach Anordnung der Staatsanwaltschaft sicherte der Mess- und Erkennungsdienst der Polizei die Spuren am Unfallort.

Fahrverbot für betrunkenen Fahrer

Mit angeschaltetem Licht und mitten in einer Kreuzung steht in der Nacht zum Dienstag ein Auto in Noertzingen. Mit dem hinteren Teil steht der Wagen in einer Hecke. Als die Polizei vor Ort eintrifft, torkelt der Fahrer den Beamten entgegen. Er hat keinen Führerschein und keinen Ausweis dabei. Und auch zum angeblichen Unfallverursacher fällt ihm nichts ein.

Als der Fahrer ins Röhrchen pustet, ist der zulässige Alkoholgrenzwert deutlich überschritten. Der Mann verlangt, die Staatsanwaltschaft zu informieren, was die Polizisten auch tun. Noch an Ort und Stelle gibt es für den Autofahrer einen Fahrverbot.