15 Jahre Haft ohne Bewährung gefordert

15 Jahre Haft ohne Bewährung gefordert
(Tageblatt-Archiv)

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Gilles M. musste sich für einen Amoklauf vor einem Chalet zwischen Bonneweg und Itzig verantworten, bei dem er mit zwei antiken Vorderladerpistolen auf die Bewohner schoss und dabei einen Hund schwer verletzte.

Der Mann hatte einige Stunden zuvor uneingeladen eine private Geburtstagsparty in diesem Chalet besucht und war nach mehreren Wort- und Tatgefechten von den genervten Gastgebern an die frische Luft gesetzt worden, tauchte dann am frühen Morgen mit zwei Duellpistolen wieder auf und forderte Genugtuung.

Am Donnerstag wurde der Prozess gegen Gilles M. vor der von Sylvie Conter präsidierten Kriminalkammer fortgesetzt. Ein Ermittler, der vor Ort war, sagte im Zeugenstand aus, Gilles M. sei mit seinem Motorrad der Marke Harley Davidson zum Tatort gefahren, was in dem Sinn relevant ist, da dem Beschuldigten nachgesagt wird, er habe seine Kandidatur beim Motorradclub der Hells Angels gestellt. Wie bei der Geburtstagsparty wollte man jedoch nichts von ihm wissen. Um die Verhandlungen vor der Kriminalkammer abzuschließen, wurde der Beschuldigte vor das Richtergremium gerufen, um zu erklären, wie es zu dieser tragischen Affäre kam. Er habe keine offizielle Einladung für die Geburtstagsparty gehabt, doch sei er öfter schon in diesem Lokal gewesen, ohne Probleme zu haben.

Als er dann wissen wollte, wer sein Motorrad umgeworfen habe, wurde die Lage ungemütlich. Dass der Mann, den er zum Thema ansprach, nichts davon wissen wollte, konnte der Beschuldigte nicht verstehen. Alle Zeugen hätten jedoch ausgesagt, dass er sie mit seiner Fragerei über das beschädigte Motorrad nervte, so die Vorsitzende.

Gilles M. behauptete, er sei zu Boden gegangen, als er unsanft vor die Tür gesetzt wurde. Er sei später nur zurückgefahren, weil er seine Uhr vermisste. Wenn natürlich jeder seinen Chronografen mit drei geladenen Schusswaffen zurückfordern würde, dann würde die Justiz hinter Aktenbergen verschwinden, so die Vorsitzende, die trotzdem nur Verworrenes zum Tathergang erfuhr.

Er habe gedacht, das Chalet sei unbewohnt und gehöre niemanden. Die Waffen habe er nur mitgenommen, um sich gegen den Hund zu wehren, so seine äußerst geschickte Verteidigungslinie, der er mit einem gepressten „Et war net ganz gescheit“ dem morgendlichen Gewaltritt auf das Chalet die Kirsche aufsetzte.

Die pertinenten Fragen, wann er die Waffen definitiv scharf machte und warum er laut eigenen Aussagen auf die Tür schoss, nachdem er die Bewohner gesehen hatte, warf den Beschuldigten dann aber von seiner Verteidigungsschiene, zu der sein Anwalt dann wieder eine Weiche umzulegen suchte, indem er argumentierte, niemand der Beteiligten habe ausgesagt, sein Mandant hätte auf ihn gezielt.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Martine Wodelet, sprach in ihrem sehr gut argumentierten Strafantrag von versuchtem Totschlag mit Vorsatz auf den Hundehalter, auch wenn eine der im Vorfeld geladenen Waffen nicht zündete. Sie forderte 15 Jahre Haft ohne Bewährung. Das Urteil wird am 28. Januar 2015 ergehen.