Russland am Pranger

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Die Urteile des Gerichtshofes für Menschenrechte setzen in Europa Maßstäbe. Das Gericht hat sich erfolgreich reformiert. So kommen die Bürger aus den 47 Mitgliedsländern schneller zu ihrem Recht.

Russland war 2014 wie bereits im Vorjahr das Land, das am häufigsten vom Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) verurteilt wurde. Gegen Russland seien 129 Urteile gesprochen worden, sagte am Donnerstag in Straßburg der Luxemburger Gerichtshofspräsident Dean Spielmann. Sehr viele davon betrafen Klagen von Tschetschenen über Entführungen und Gewalt russischer Militärs in der islamischen Kaukasusregion Tschetschenien.

An zweiter Stelle rangiert die Türkei mit 101 Urteilen, die zum Großteil Beschwerden von Kurden über Polizeigewalt betrafen. Rumänien steht mit 87 Urteilen an dritter Stelle. Dort ging es vielfach um Enteignungen aus der Zeit der Ceaucescu-Diktatur.

In Luxemburg gingen 2014 insgesamt 23 Dossiers beim Gerichtshof ein. Es wurde im letzten Jahr aber kein Urteil gefällt. 26 Fälle wurden als unzulässig abgelehnt.

Reformen zahlen sich aus

Dank der energischen Reformarbeit des Gerichtshofes mit einem Budget von 67 Millionen Euro konnte die Zahl anhängiger Fälle um 30 Prozent auf 69 900 im Vergleich zum Vorjahr verringert werden. Als sehr wirksam habe sich die Urteilsfindung durch einen Einzelrichter erwiesen, sagte Spielmann.

Zu der Drohung Russlands, nach dem Entzug der Stimmrechte in der Parlamentarischen Versammlung ganz aus dem Europarat auszutreten, äußerte sich Spielmann nur indirekt. Das System des Schutzes der Menschenrechte zu verlassen, könnte ein „politisches Desaster“ für das betreffende Land sein, sagte er. Schließlich trügen die Urteile des Gerichtshofes dazu bei, die nationale Gesetzgebung zu verbessern, und demokratischen Standards anzupassen.