Klage gegen Israel: „Kriegs- Verbrechen“

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Ein französischer Anwalt hat Klage beim Internationalen Strafgerichtshof gegen Israel eingereicht. Er wirft dem Staat "Kriegsverbrechen" bei seinem Vorgehen in Gaza vor.

Der französische Anwalt Gilles Devers reichte eine Klage beim Internationalen Strafgerichtshof gegen Israel ein. Dies meldete der Anwalt am Freitag in Paris. Er habe dies im Namen des palästinensischen Justizministers getan. Devers wirft Israel „Kriegsverbrechen“ bei den Angriffen auf Gaza vor.

Die Klage betrifft „Kriegsverbrechen, die durch die israelische Armee im Juni und Juli 2014 in Palästina, im Rahmen der Militäroperation ‚bordure protectrice‘ begangen wurden“, so Devers. „Jeder Tag ist von neuen Verbrechen gekennzeichnet und mehr als 80 Prozent der Opfer stammen aus der Zivilbevölkerung. Kinder, Frauen, Krankenhäuser und UNO-Schulen: Israels Soldaten respektieren nichts. Es ist ein militärischer Einsatz gegen die palaästinensische Bevölkerung“, betont der Anwalt.

815 Tote

Die Operation „Bordure protectrice“, die am 8. Juli gestartet wurde und welche gegen die radikale Hamas gerichtet ist, forderte bislang 815 Tote und 5.240 Verletzte. Laut Notdiensten aus dem Gaza, stammen die meisten Opfer aus der Zivilbevölkerung. Israel hat 32 Soldaten und zwei Zivilisten verloren.
Der palästinensische Justizminister, Salim al-Saqa, befindet sich in Gaza.

Devers behauptet, dass die Klage zulässig sei, auch wenn Paläsitina – seit November 2012 als Beobachter-Staat anerkannt und Nicht-Mitglied der UNO – das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nicht ratifiziert hat. Israel hat es ebenfalls nicht ratifiziert.

Kompetenzerklärung

Laut Gilles Devers hatte der ehemalige palästinensische Justizminister am 21. Januar 2009 eine Kompetenzerklärung des Internationalen Strafgerichts aufgestellt, die immer noch gültig sei. „Damals waren Klagen eingereicht worden, um eine Untersuchung über die israelische Offensive – genannt ‚Plomb durci‘ – gegen Gaza einzuleiten. Diese waren jedoch gescheitert, wegen politischer Machenschaften“, so der Anwalt.

Der UN-Rat für Menschenrechte hat am Mittwoch über die dringende Entsendung einer Kommission entschieden, welche über die Verstöße, die im Rahmen der israelischen Offensive in Gaza begangen wurden, urteilen soll. „Die Resolution richtet sich gegen die aktuelle militärische Offensive Israels im Gazastreifen, deren Angriffe unverhältnismäßig sind und folglich in die Kategorie ‚internationale Verbrechen‘ fallen.“