EU-Staaten schaffen rechtliche Klarheit für Paare

EU-Staaten schaffen rechtliche Klarheit für Paare
(dpa)

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Luxemburg und 17 andere EU-Staaten schaffen mehr juristische Klarheit für Ehepartner unterschiedlicher Nationalität.

In jedem Land ist es anders geregelt, wie schnell ein Paar seinen Ehering los ist, ob es Unterhalt gibt und wer das Sorgerecht für die Kinder bekommt. „Das Familienrecht ist in Europa sehr zersplittert, weil die Traditionen von Sizilien bis Norwegen sehr verschieden sind“, heißt es von Rechtsexperten.

Internationale Paare besitzen häufig Vermögen oder Bankkonten in mehr als einem Land. Neue Regeln sollen internationalen Paaren helfen, durch Vermeidung paralleler und möglicherweise konkurrierender Verfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten Zeit und Geld zu sparen. Darauf haben sich die EU-Justizminister am Donnerstag bei ihrem Treffen in Luxemburg verständigt.

Polen und Ungarn sagen Nein

Betroffen sind rund 140.000 binationale Ehen, die jedes Jahr in der EU auseinandergehen. Die neuen Regeln legen jetzt fest, welches nationale Rechtssystem bei Scheidung oder Tod in Vermögensfragen anwendbar ist. So sollen parallele Verfahren in mehreren Staaten mit möglicherweise unterschiedlichem Ausgang vermieden werden.

Nur ein Teil der EU-Staaten beteiligt sich. Grund ist Widerstand aus Polen und Ungarn – die beiden Länder wollten sich keiner Reglung anschließen, die auch für gleichgeschlechtliche Paare gilt. Die Vereinbarungen geben allerdings auch nicht vor, dass Staaten eingetragene Partnerschaften ermöglichen müssen.

Welche nationalen Gerichte künftig zuständig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei spielen zum Beispiel die Nationalität oder der Wohnsitz eine Rolle.