Eine Behörde entdeckt die Informatik

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Bislang musste man dazu persönlich in einem Büro der „Enregistrement“-Verwaltung vorsprechen. Kanzleitaxen („droit de timbre“) für eine ganze Reihe von administrativen Operationen können in Zukunft auch überwiesen werden.

Ein dementsprechendes Gesetz wurde im Parlament gestern als wichtiges Element der angestrebten administrativen Vereinfachung erläutert. Dazu gehört neben der Vereinfachung bei der Erhebung von Kanzleigebühren sicherlich auch, dass die Notare und Gerichtsvollzieher in Zukunft elektronische Register führen können und mit den Kommunen doppelt geführte Register vereinheitlicht werden.

Nichts mit Vereinfachung und auch nicht mit einer Modernisierung des Gesetzes – wie sich Finanzminister Pierre Gramegna ausdrückte – hat dagegen eine Änderung bei der Berechnung des Werts einer Immobilie – und der damit fälligen Taxe – für einen Nießbrauch (usufruit, „Widdem“) zu tun. Bislang erfolgte diese Berechnung progressiv, wobei mit einem Zehntel des Werts der Immobilie bei einem Lebensalter des Nutznießers von 70 Jahren die niedrigste Stufe erreicht war. In Zukunft wird diese Berechnungstabelle nach oben erweitert.

Bei einem 70-jährigen Nutznießer wird die Wohnimmobilie in Zukunft mit 3/10 ihres Wertes veranschlagt. Die fällige „Enregistremen“-Taxe kann sich dadurch teilweise verdoppeln, kritisierte Roy Reding (ADR). Er sprach von einem heimlichen Griff der Regierung in die Kasse einer ganzen Reihe von Bürgern.

Die Krux mit dem vertikalen Kataster

Eine weitere Verlängerung – um zehn Jahre – bewilligten die Abgeordneten gestern den Eigentümern einer „Copropriété“, für die noch kein vertikaler Kataster besteht. Die bereits mehrfach verlängerte Übergangsfrist läuft Ende März aus. Ob bis 2024 alle Immobilien regularisiert sein werden, ist allerdings alles andere als sicher. Von 3.364 Altbauten, die unter die Bestimmungen des Gesetzes von 1988 fallen, ist derzeit erst knapp die Hälfte konform.

Viele der Abgeordneten wiesen darauf hin, dass die nachträgliche Erstellung der horizontalen Kataster oft zu unmöglichen Situationen führe, etwa wenn eine ältere Wohnung verkauft werden soll, bei der z.B. ein Dachboden ausgebaut wurde, für die der Kataster aber nur die ursprüngliche Wohnfläche auf der Verkaufsakte ausweist. Für den Verkäufer eine mittelgroße Katastrophe. Oft ist es den Gemeinden aufgrund des Bautenreglements auch nicht möglich, solche vor Jahrzehnten geschaffene, zusätzliche Wohnfläche nachträglich zu regularisieren.

Menschenhandel und organisierte Bettelei

Angenommen wurde vom Parlament gestern u.a. auch eine Verschärfung der Gesetzgebung zur Bekämpfung des Menschenhandels. Aufgrund einer EU-Direktive wird ein festes „Comité de suivi“ geschaffen. Wichtigste Änderung ist zweifellos aber die Ausweitung der Definition des Menschenhandels auf „erzwungene Bettelei“.

Zudem wird Kinderhandel spezifisch aufgeführt.

Vertieft wurde in der Debatte vor allem die Thematik der organisierten, erzwungenen Bettelei durch Kinder, die sich zunehmend in Luxemburg breit macht. Wobei sich die Redner einig darüber waren, dass dieses Problem auf breiterer Front angegangen werden muss. Auch die sozialen Aspekte sollen hier berücksichtigt werden.

Im vergangenen Jahr gab es in Luxemburg übrigens acht Fälle von organisiertem Menschenhandel. Betroffen waren dabei sieben Frauen und ein Kind.