E-Zigarette im Visier

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Die elektronische Zigarette sorgt seit ihrem Erscheinen für Diskussionen. Die Gesetzgebung zur E-Zigarette soll nun auf nationaler und europäischer Ebene überarbeitet werden.

Für die einen ist die E-Zigarette eine gesündere und billigere Alternative zur herkömmlichen Zigarette. Für die anderen bleibt die E-Zigarette gefährlich, weil die Inhaltsstoffe ihres ausgestoßenen Dampfes nicht genau bekannt sind und weil sie angeblich Jugendliche zum Rauchen verführt. Nun soll die Gesetzgebung zur E-Zigarette auf nationaler und europäischer Ebene überarbeitet werden.

Mit circa 8 Millionen Kunden in Europa beginnt sich die E-Zigarette auf dem Tabakmarkt zu etablieren.
Inzwischen gibt es mehr als 460 unterschiedliche Marken und tausende von Aromen. Selbst der Luxemburger Tabakkonzern Heintz van Landewyck soll noch in diesem Jahr eine eigene elektronische Zigarette auf den Markt bringen.

Diese erfolgreiche Entwicklung führt die CSV-Abgeordnete Nancy Arendt dazu, den aktuellen gesetzlichen Rahmen für die elektrischen Glimmstängel zu hinterfragen und sich über die generelle Position der aktuellen Regierung in diesem Dossier zu erkundigen. In ihrer Antwort auf diese parlamentarische Anfrage teilte die Gesundheitsministerin Lydia Mutsch zunächst mit, dass die Regierung an einer „Überarbeitung des aktuellen Anti-Tabak-Gesetzes arbeitet.

Gleichstellung

Hier wird es auch eine Anpassung an die elektronischen Zigaretten geben.“ Ob es allerdings zu einer Gleichstellung zwischen einer herkömmlichen und einer elektronischen Zigarette kommt, ließ die LSAP-Politikerin offen: „Dies ist eine Überlegung, die wir ernsthaft in Betracht ziehen. Allerdings warten wir vorher noch die Ergebnisse von wissenschaftlichen Studien ab, denn wir müssen genau wissen, wie schädlich die E-Zigarette ist“, so Mutsch.
Die Gesundheitsministerin verweist des Weiteren auf die Tabakrichtlinie der EU, die 2016 in nationales Recht überführt werden soll.

Diese im vergangenen März vom Ministerrat verabschiedete Richtlinie sieht vor, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten in E-Zigaretten als Tabakprodukte frei verkäuflich sind, solange sie eine Nikotinkonzentration von 20 mg/ml nicht überschreiten. Wird diese überschritten, ist ein Verkauf nur als Medizinprodukt in Apotheken möglich. Die Dampfer von E-Zigaretten sollten sich demnach auf harte Zeiten einstellen.

Noch können E-Zigaretten in Bars und Clubs geraucht werden. Dampfer müssen auch noch nicht zur Apotheke gehen, wenn sie sich eine E-Zigarette kaufen wollen. Die Chancen, dass sich dies ändern wird, sind allerdings sehr groß.