Bei Erpressung drohen Haft- und Geldstrafen

Bei Erpressung drohen Haft- und Geldstrafen

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

In der Affäre Liwingen/Wickringen fiel des öffteren der Begriff "Erpressung". Die Justiz hat eine Voruntersuchung eingeleitet. Epressung wird in Luxemburg hart bestraft.

Claude Meisch, François Bausch sowie Bauunternehmer Guy Rolinger wurden im Fall Liwingen/Wickringen bereits von der Kriminalpolizei verhört. Guy Rollinger hatte am Donnerstag wegen der Veröffentlichung einer ominösen Tonbandaufzeichnung Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Er selbst wurde wiederum von Ex-Wirtschaftsminister Jeannot Krecké angezeigt.

Der Promotor Rollinger soll unter Druck gesetzt worden sein, um von seinem Vorhaben eines Großeinkaufzentrums in Wickringen zu verzichten. Staatdessen sollte er im Projekt Liwingen einsteigen. Offen bleibt jedoch, ob Bauunternehmer Guy Rollinger jemals von einem Regierungsmitglied erpresst wurde. Sowohl Innenminister Jean-Marie Halsdorf als auch Ex-Wirtschaftsminister Jeannot Krecké bestreiten die Vorwürfe.

Maximal 5 Jahre Gefängnis

Falls wirklich Erpressung im Spiel gewesen war, muss der Schuldige mit einem bis zu fünf Jahren Gefängnis und mit einer Geldstrafe zwischen 500 Euro und 30.000 Euro rechnen.

Auch nur der Versuch erpresst zu haben wird bereits mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis hin zu drei Jahren sowie mit einer Geldstrafe zwischen 251 und 10.000 Euro verurteilt. Das besagt Artikel 470 des Strafgesetzbuchs.